Kiezweit gibt es ja das freundlich-strenge Prinzip „Nur gucken, nicht anfassen“. In den Tabledancebars und Stripclubs sollte man sich auch tunlichst an diese Prämisse halten, um nicht unversehens von einem stoppelglatzigen Muskelberg, der es hinterher natürlich nicht gewesen ist (wie alle Anwesenden bezeugen können), eine aufs Maul plus Platzverweis zu bekommen.
Dass diese sinnvolle Handlungsanweisung, die lediglich in den Bordellen gegen Entrichtung eines saftigen Obolus außer Kraft gesetzt werden kann, inzwischen aber bis hinunter zum Fischmarkt Geltung beansprucht, war mir bis zum Sonntag neu. Statt der Apfelpos von Tänzerinnen sind hier indes türkische Granatäpfel Gegenstand des Verbots.
Allerdings ist mir selbst das, was das oben abgebildete Schild ausdrücklich erlaubt, partout nicht gelungen. Immer, wenn ich mich den Früchten auf eine Weise intim näherte, die ein Anfassen mit den Augen ermöglicht hätte, kam mir der vegetativ gesteuerte Blinzelreflex dazwischen.
Wer kieztauglich ist, muss eben noch lange nicht fischmarkttauglich sein.