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08 Juni 2008

Auf Märkten

Kurzzeitig erwog ich heute den Besuch des Eppendorfer „Frauenflohmarkts“. Einfach nur um herauszufinden, was man heutzutage so zahlen muss für Frauen aus zweiter oder dritter Hand.

Wahrscheinlich ist das aber schlicht zustandsabhängig, wie bei jeder Gebrauchtware. Daher entschied ich mich für eine Veranstaltung um die Ecke, und zwar für das „Rewe Family Sommerfest“ auf dem Heiligengeistfeld.

Dort war es sehr voll und sehr merkwürdig. Adipöse Familien liehen sich am Eingang Bollerwagen, um sie dann an diversen Verkaufsständen mit riesigen 5-Euro-Tüten Crunchips, Milramjoghurt, Caprisonne oder Cappuccinopaketen zu füllen.

Um der Herausforderung auch kräftemäßig gewachsen zu bleiben, mümmelten sie zwischendurch an Fressständen Bratwürste für einen Euro das Stück. All das sicherte zweifellos generationsübergreifend die Dauerhaftigkeit ihrer Adipositas, und das trug zu großer Zufriedenheit bei.

Meine Welt war das dennoch nicht. So trollte ich mich bollerwagenlos zum Schlachthofflohmarkt, wo ich einen Stapel vermeintlich seltener und perfekt erhaltener Laserdiscs für 1,60 Euro das Stück erstand, obwohl ich nicht einmal ein Laserdiscabspielgerät besitze.

Ich hielt den Deal dennoch für ausgesprochen pfiffig, doch zu Hause musste ich feststellen: Bei Ebay sind diese Scheiben Ladenhüter. Selbst für einen Euro wird man sie nur noch im Glücksfall los.

Vielleicht wäre der Eppendorfer Frauenflohmarkt heute doch die bessere Alternative gewesen.


16 Januar 2008

Pleiten, Pech und Bürsten (2)

Die Aufsteckbürstenaffäre geht in die letzte Runde.

Heute erhielt ich ein mehrseitiges Schreiben der in Bremen ansässigen Rechtsanwälte von Procter & Gamble. Bei den auf Ebay ersteigerten Bürsten aus China, eröffnete man mir ohne Umschweife, handele es sich definitiv um Fälschungen.

Wenn ich nicht schriftlich innerhalb einer eng gesetzten Frist, am besten augenblicks, die unverzügliche Vernichtung der bereits seit Wochen zollseits konfiszierten Bürsten beantrage, brächten sie den Fall vor Gericht.

Das freiwillige Vernichtenlassen der Mundhygieneartikel sei also für mich sehr viel kostengünstiger, weshalb sie mir dringlich dazu rieten. Das hatte ich kommen sehen und bereits am 7. Januar in nicht unharschen Worten beim in Berlin gemeldeten Verkäufer dieses Szenario durchdiskutieren wollen.

Er antwortete auch.

Von: Kemal P.
Betreff: Re: 16 x Aufsteckbürsten Oral B FELXISOFT EB NEU OVP
Datum: 10. Januar 2008 02:40:24 MEZ
An: MattWagner


Ok alles klar, Nein das ist Definitiv keine fälschung ist schon merkwürdig aber ok kein problem. sollten die vom Zollamt probleme machen erstatte ich Ihnen gerne Ihr geld zurück.
mfg

Der Wahrheitsgehalt dieser handzahmen Mail von Herrn P. erwies sich dank der neusten Entwicklungen als ähnlich ausgeprägt wie die Echtheit seiner Oral-B-Aufsteckbürsten. Sie erforderte somit heute eine Antwort.

Von: MattWagner
Betreff: Re: 16 x Aufsteckbürsten Oral B FELXISOFT EB NEU OVP
Datum: 15. Januar 2008 22:10:52 MEZ
An: Kemal P.


Hallo, Herr P.,

es handelt sich bei den Aufsteckbürsten, die Sie mir verkauft haben, doch um Fälschungen. Das teilte mir heute das Anwaltsbüro B. in Bremen mit. Allerdings kann ich von einem Betrüger wohl kaum erwarten, dass er ausgerechnet auf dem Gebiet der Lüge mehr Taktgefühl walten lässt.

Wie auch immer: Ich wurde von Procter & Gamble gezwungen, die Vernichtung der Aufsteckbürsten zu beantragen. Damit ist der Fall eingetreten, für den Sie mir eine Rückerstattung angeboten haben. Bitte überweisen Sie also den Betrag von 21,80 Euro auf mein Paypalkonto; die Adresse kennen Sie ja. Ich nehme an, Sie werden das umgehend erledigen. Bei Paypal geht das ja innerhalb von Sekunden. Vielen Dank.

Für Ihren weiteren Lebensweg wünsche ich Ihnen alles Gute. Es kann ja im Grunde nur besser werden.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wagner

Bisher kam noch keine Antwort.


Es ist übrigens schon ein recht merkwürdiges Gefühl, die Vernichtung einer Ware zu beantragen, die man ordnungsgemäß bezahlt, aber dank eines staatlichen Eingriffs nie genutzt hat.

Als müsste man sich selbst ohrfeigen.

Edit 27.1.2008: Der Bürstenverkäufer hat mir nach zwei weiteren Erinnerungsmails das Geld zurückerstattet.


16 April 2007

Laura Veirs zu verschenken

Die vielfältigen Probleme einer umfangreichen Plattensammlung ahnt man nicht im Entferntesten, wenn man sie noch nicht hat, die umfangreiche Plattensammlung.

Neben dem schieren Platzbedarf, der irgendwann zu diversen Reibungen bis hinein in eine ansonsten toll funktionierende Zweierbeziehung führt, stellt eine umfangreiche Plattensammlung auch enorme Anforderungen ans menschliche Gedächtnis. Zumindest an meins.

Manchmal stehe ich auf dem Flohmarkt und frage mich: Habe ich diese Platte schon oder nicht? Immer öfter auch freue ich mich kindlich über ein feines Fundstück, welches ich im besten Fall schon seit Jahren suchte und nun glückstrunken nach Hause trage, wo ich der frustrierenden Wahrheit ins Gesicht blicken muss. Sie lautet: Jetzt habe ich die Platte doppelt.

Heute Abend im Knust, beim Konzert von Laura Veirs, über die ich vor Äonen schon einmal ein bisschen bloggte, stand ich am Verkaufsstand und fragte mich angesichts ihrer CD „The Triumphs & Travails of Orphan Mae“ ratlos, ob ich mich eigentlich schon in der Gewissheit ihres Besitzes wiegen dürfe oder nicht.

Da ich das nicht nur innerlich, sondern auch vernehmlich für den Verkäufer tat, versuchte er sich an einer pragmatischen Lösung. „Buy it to make it sure“, sagte er listig. Ein Killerargument, wie ich bewundernd zugeben musste.

Also kaufte ich sie. Und jetzt habe ich sie doppelt. Die im Archiv ist allerdings eine gebrannte Promoversion, ich darf sie somit nicht einmal auf Ebay versteigern, weil man für so was natürlich sofort wieder gesperrt wird.

Praktisch veranlagte Blogleser drängt es jetzt sicherlich danach, mir ersatzweise den Verkauf der erst heute Abend erstandenen Original-CD nahezulegen, was zwar legal wäre, aber erst recht nicht in Frage kommt. Sie hat nämlich im Gegensatz zu der profan verpackten Kopie ein schönes rotes Pappcover (neudeutsch: Digipack), das ich nie mehr missen mag.

Nein, dann verschenke ich lieber die Gebrannte – im Rahmen einer Verlosung unter allen Kommentatoren dieses Beitrags. Es entscheidet allein der blinde Würfel und nicht die Qualität des Kommentars. Wobei ich natürlich niemand davon abhalten will, etwas Intelligentes zu sagen – was eine völlig unnötige Bemerkung ist, denn das Niveau der hiesigen Kommentare übersteigt eh meist die Qualität der Beiträge, und deshalb …

… verdammt, ich verzettle mich. Eine umfangreiche Plattensammlung verschlechtert offenbar nicht nur die Performance des Erinnerungsvermögens, sondern meine Geistesleistungen ganz allgemein.

Kurz: Wer die Platte haben will, soll was sagen.

Pasta.

09 April 2007

Der Ebay-Idiotentest

Wenn man als Verkehrssünder in Flensburg fleißig punktet, muss man irgendwann zu einer Untersuchung, die der Volksmund nicht ganz zu Unrecht „Idiotentest“ getauft hat. So etwas gibt es auch bei Ebay, wie ich gerade schmerzlich am eigenen Leib erfahren muss.

Wir erinnern uns: Das Online-Auktionshaus hatte mich auf Betreiben des Fußballclubs HSV gesperrt. Bevor ich wieder etwas versteigern darf, soll ich also den Online-Idiotentest bestehen.

Ebay nennt das natürlich nicht Idiotentest, sondern „Info-Tour zum Thema Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigem Eigentums“ (sic!). Nun muss ich im Multiple-Choice-Verfahren neun Fragen beantworten – und die vorgeschlagenen Antworten legen nahe, dass Ebay mich wirklich für einen Idioten hält.

Eine Aufgabe lautet: „Sie haben einen Film mit einem DVD-Brenner kopiert und möchten diese DVD nun bei eBay verkaufen. eBay löscht daraufhin Ihr Angebot. Warum?“ Und als Option zum Kreuzchenmachen wird mir u. a. das hier offeriert: „b. Sie haben vergessen, den Abspann des Films auf die DVD zu kopieren.“

So geht das weiter: Ein toller Vorschlag für die Qualitätssteigerung von Auktionen jagt den nächsten. Gleichwohl möchte Ebay mich ganz offensichtlich dazu bewegen, immer den langweiligsten Vorschlag anzukreuzen, was ich natürlich tue – ich will schließlich wieder in die Gemeinschaft der Onlineversteigerer aufgenommen werden; man fühlt sich sonst wie ein halber Mensch.

Wer den amüsanten Idiotenparcours einmal selbst durchstolpern möchte, kann das völlig gefahrlos tun, denn einloggen muss man sich erst am Ende, aber halt nur Leute wie ich: Gesperrte, Parias, Aussätzige.

Ach ja: Ich habe bestanden und darf wieder versteigern. Und natürlich werde ich künftig keinesfalls vergessen, auch den Nachspann meiner eingestellten DVDs mitzukopieren.


Denn ich bin doch nicht blöd – sondern ganz und gar im Besitz meines geistigem Eigentums.

19 März 2007

Matt vs. HSV 2:1 (kurz vor Ende der Verlängerung)

Wir erinnern uns: Ich versuche seit einiger Zeit, ein überschüssiges HSV-Ticket loszuwerden. Bei Ebay geriet ich allerdings sofort ins Visier des argusäugigen HSV, der eine Stornierung der Auktion erwirkte.

Ich rief aufgebracht in der Geschäftstelle an und verlangte ersatzweise eine Rücknahme und Erstattung der Karte, was mir unter deutlichen Anzeichen großer Erheiterung verweigert wurde. Dagegen protestierte ich in einem Schreiben ohne amüsierte Untertöne, woraufhin mir der HSV kühl beschied, ich habe mit der Auktion gegen Urheberrechte verstoßen.

Nun gut, dachte ich, vielleicht hätte ich einfach deutlicher herausstellen sollen, kein Schwarzhändler zu sein. Also startete ich – und das ist jetzt die neue Entwicklung – erneut eine Ebay-Auktion und bot die Karte explizit zum Selbstkostenpreis als Sofortkauf an. Keine zwei Tage später wurde der Bundesliga-Abstiegskandidat, der offenbar sonst nichts zu tun hat, schon wieder bei Ebay vorstellig.

Folge: Meine Auktion wurde zum zweiten Mal storniert, und nicht nur das: Ebay schmiss mich raus. Jetzt hatte ich also immer noch ein Ticket zu viel, dafür aber ein Ebay-Konto zu wenig – nicht mal mehr unsere Mingvasen dürfte ich seither versteigern, sofern wir welche besäßen.

Meine nächste Mail an den HSV war kein Liebesbrief, o nein. „Warum tun Sie das?“, erkundigte ich mich und deklarierte mich wahrheitsgemäß als „ehrlicher Ticketkäufer, den Sie ohne Gegenleistung um 48 Euro bringen wollen“. Heute nun erhielt ich folgende Antwort:

„Sehr geehrter Herr Wagner, eine Verletzung des Urheberrechts erfolgt in der Regel durch Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial, wie z. B. eines Stadionplans der AOL Arena. Sofern Ihrerseits keine Verwendung für das besagte Ticket besteht, bieten wir gerne eine Rückgabe gegen eine Stornogebühr von € 2,00 an.“

Wow: Sie nehmen meine Karte also plötzlich doch zurück! Und was für die Zukunft noch wichtiger ist: Nicht die Auktion als solche war offenbar illegal, sondern nur meine Illustration derselben mit dem Stadionplan. Habt ihr das gehört, Schwarzhändler?

Warum man mir dieses entscheidende Detail erst nach zwei Wochen zäher Auseinandersetzungen und dem vorläufigen Ende meiner Ebay-Karriere mitgeteilt hat, das weiß wohl nicht mal Didi Beiersdorfer.

Heute habe ich die Karte zurückgeschickt. Natürlich per Einschreiben.

Nachtrag vom 31.3.2007: Aus! Aus! Das Spiel ist aus! Gestern wurde die Rücküberweisung des HSV auf meinem Konto verbucht.

12 März 2007

Matt vs. HSV 0:1 (Zwischenstand)

Lieber HSV,

vor einigen Wochen erstand ich online vier Tickets für das Spiel des HSV gegen den VfL Wolfsburg am 1. April. Eine Karte war für meine Mutter bestimmt. Wie sich herausstellte, ist sie am 1. 4. allerdings verhindert. Daraufhin versuchte ich die Karte in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben, doch es klappte nicht.

Also entschloss ich mich, die Karte über Ebay zu verkaufen. Das ging allerdings nur wenige Tage gut, denn Sie, der HSV, veranlassten bei Ebay die Stornierung dieses Angebotes. Ihr Argument: Ich würde mit diesem Angebot „Rechte an geistigem Eigentum verletzten“. Geistiges Eigentum???

Nun müssen Sie mir juristischem Laien einmal Folgendes verklickern:

Wie kann eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel geistiges Eigentum begründen? Ist sie nicht viel eher ein handfester Beleg für das Recht, an einem bestimmten Tag einen bestimmten Platz in einem bestimmten Stadion für einige Stunden besetzen zu dürfen? Dieses Recht haben Sie mir verkauft, und zwar für 48 Euro. Und dieses Recht sollte ich auch für 48 Euro weiterverkaufen können, wenn ich es nicht wahrnehmen kann, nicht wahr?

Wie auch immer: Nachdem Sie mir dieses Recht verweigert haben, müssten Sie zumindest diese Karte, die ich nicht verwerten kann, zurücknehmen. Dachte ich mir zumindest, aber ich bin ja, wie erwähnt, ein juristischer Laie. Ein Anruf bei Ihnen heute belehrte mich dann auch eines Besseren. Nein, die Karte könnten Sie keinesfalls zurücknehmen, sagten Sie mir barsch. Auch auf Ebay, führten Sie mit deutlichen Zeichen der Erregung weiter aus, dürfe ich sie keineswegs verkaufen.

Was ich denn dann tun solle, frug ich ratlos. Im Freundes- und Bekanntenkreis weitergeben, rieten Sie mir. Und damit bin ich wieder genau dort angekommen, wo ich angefangen habe: beim erfolglosen Versuch, das 48 Euro teure Ticket im Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben.

Ich bin mir sicher, Sie haben noch irgendeine andere Variante im Köcher. Denn ich bin keinesfalls bereit, 48 Euro in den Wind zu schießen. Wenn ich für einen Walkman, einen Kopfhörer, eine CD oder eine DVD 48 Euro bezahlt habe und stelle plötzlich fest, dass es sich um einen Fehlkauf handelt, dann gebe ich sie entweder zurück oder verkaufe sie weiter. Warum in Uwe Seelers Namen soll das mit einem Fußballticket nicht gehen?

Sind Sie, lieber HSV, etwa von einer besonders aggressiven Form des Fifavirus befallen? Wenn ja, dann muss es sich dabei um eine fatale Mutation handeln, denn die Fifa hat mir während der WM wenigstens die Chance gegeben, die Karte zurückzugeben.

Ich bitte Sie also um einen konstruktiven Vorschlag. Denn Sie wollen mich doch bestimmt nicht dazu zwingen, mich am Stadion kartenschwenkend neben die Schwarzhändler zu stellen, oder?

Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wagner

PS: Da dieser Fall m. E. grundsätzlicher Natur ist, erlaube ich mir, ihn im Internet transparent zu kommunizieren.

04 März 2007

Raute gegen Wölfe

Braucht noch jemand eine sehr gute Sitzplatzkarte (Lage s. roten Pfeil rechts) für das Knallerspiel des klaren Uefacup-Kandidaten HSV gegen den Marcelinho-Club VfL Wolfsburg?

Anpfiff ist am Sonntag, 1. April, um 17 Uhr.

Wer das Westtribünenticket zum Selbstkostenpreis plus Porto von mir haben möchte, sollte jetzt aufstehen oder für immer schweigen – wer zuerst mailt, kauft zuerst.

(Wenn man’s sich recht überlegt, ist so ein Blogdings besser als Ebay; man spart Einstellgebühr und Verkaufsprovision. Hm.)

04 Oktober 2006

Podcast-Premiere mit Müllmail


Manchmal ist es sogar ganz okay, wenn eine Müllmail die Stacheldrahtzäune meiner Firewall überwinden kann. Zum Beispiel ein Phishingversuch von heute, angeblich von Ebay: Seine wirre Poesie und interessante Argumentation bereicherte meinen Tag enorm. Zumal das verantwortliche Übersetzungsprogramm trotz all seiner Schwächen bereits die Höflichkeitsform des großgeschriebenen Siezens fehlerfrei beherrschte.

Vollends mein Herz gewann die sympathische kleine Mail dann mit ihrem Schlusssatz, der in einen grandiosen Neologismus mündete. Selbst Ms. Columbo brachte ich beim Deklamieren dieses Textes zum glockenhellen Auflachen.

Hier kommt diese Müllmail als selbstverlesener Podcast; die Aufnahmequalität bitte ich zu entschuldigen.

25 März 2006

Die Fundstücke des Tages (13)

1. Die hier per Screenshot dokumentierte Prognose meines Entpackprogramms ließ mich doch ein wenig erschauern, weil sie auf umgerechnet rund 291.000 Jahre hinauslief. Zum Glück erwies sich diese Voraussage als ähnlich tragfähig wie jene legendäre Bemerkung der New York Times zu den Flugversuchen der Gebrüder Wright: „Jedermann weiß, dass ein Gerät aus Metall, das schwerer ist als Luft, nicht fliegen kann.“

2. Ebay-Werbung bei Google, die automatisch aus Suchergebnissen generiert wird, hat so ihre Tücken, wie ein simpler Test beweist. Vielleicht sollte man das Konzept generell überdenken?

3. Neue Google-Suchabfragen, die zu meinem Blog führten:

„sex mit hund“ (Beyenburg, Nordrhein-Westfalen)


„aber genutzt hat ihm flens werbung“ (Großkarben, Hessen)


„wütend wälzt sich" (Frankfurt am Main, Hessen)



Ex cathedra: Die Top 3 der Songs übers Fliegen
1. „Valley of the morning sun“ von Kendra Smith
2. „Fly me to the moon“ von Frank Sinatra
3. „Expecting to fly“ von Neil Young


25 Februar 2006

Die Fundstücke des Tages (8)

1. Neue Google-Suchabfragen, die zu meinem Blog führten:

– „www.sex mit hund.de“ (Sickenreuth, Bayern. Im Ortsnamen scheint ein Kommentar zur Suchabfrage versteckt zu sein. Aber vielleicht interpretiere ich das auch über. Übrigens kommen die schweinischsten Suchabfragen immer aus Bayern. Wer weiß mehr?)


– „meine ersten dritten zähne“ (Kirchtimke, Niedersachsen. Hier würde interessieren, wie alt der Kirchtimker ist – vielleicht so alt wie Charlotte Roche?)


– „deudsche sagen“ (Burghaun, Hessen. Es ist eine Spezialität der Hessen, aus harten Konsonanten weiche zu machen. Allerdings dachte ich bisher, das geschähe nur beim Schbrechen.)


– „was gibt der staat jährlich für drogen aus“ (Halver, Nordrhein-Westfalen. Lustig, dass manche Menschen Google mit einem Allwissenden gleichsetzen, dem man Fragen stellen kann wie einst dem Orakel von Delphi. Die Frage selbst hat allerdings einen gewissen subversiven Charme.)


2. Wer kauft sich bloß Blogbesuche? Ein Ebayverkäufer bietet jedenfalls entsprechende Dienste an und kriegt wirklich Gebote. Dem höchstbietenden Blogger garantiert er fünf Besuche am Tag, und zwar vier Wochen lang. Mitgeliefert werden sinnvolle Kommentare. Die Offerte zielt auf Blogs, die unbeachtet in der Weite des Webs vereinsamen, also ganz frische oder ganz schlechte. Aber kann man sich wirklich darüber freuen, wenn man jemand dafür bezahlt, dass er vorbeischaut? Kann man sich in die eigene Tasche lügen? Man verwechselt doch auch die Dame eines Eskortservice nicht mit seiner Freundin. Richtig Geld via Ebay scheffeln könnten dagegen hochfrequentierte Blogger wie ix, indem sie ein Plätzchen auf ihrer Blogroll versteigerten. Unmoralischer als AdSense ist das auch nicht.


3. Der bescheuertste Songtitel des Monats heißt „Pompeii am Gotterdammerung“ und wurde verbrochen von der ansonsten unbescholtenen Band Flaming Lips.

4. Im „FISCHclub Blankenese“ knöpfte man uns heute für eine Tasse nesquickartiger Schokobrühe mit Sprühsahne – Gesamtmaterialwert, grob geschätzt: fünf Cent – drei Euro fünfzig ab. Offenbar haben sie uns mit Touristen verwechselt. Vielleicht mussten wir aber auch einfach nur den Blick (Foto) mitbezahlen; anders ist es ja im Tabledancelub auch nicht.

Ex cathedra: Die Top 3 der blödesten Songtitel
1. „Itsy Bitsy Teeny Weeny Yellow Polka Dot Bikini“ von Bryan Hyland
2. „Ring um meine Eier“ von Stefan Raab
3. „Deutscher Girls" von Adam Ant.