Seit Wochen schon warte ich auf die bei Ebay ersteigerten Aufsteckbürsten für die Elektrische. Der von mir per Mail immer dringlicher zu einer offeneren Informationspolitik aufgeforderte Verkäufer schob das Ausbleiben der Bürsten ein ums andere Mal auf einen imaginierten adventlichen Päckchenstau.
Meine zunehmende Unleidlichkeit dämpfte das allerdings kaum. Es drohte bereits ein ernstes Zerwürfnis, da fand ich heute eine Mitteilung des Zolls im Briefkasten, dessen angetackerter Lieferschein auf China verwies. Noch dämmerte mir nichts; schließlich sitzt der Bürstenverkäufer in Berlin.
Unter den wenigen entzifferbaren englischen Wörtern des Zollzettels fanden sich allerdings auch die beiden hochverdächtigen „tooth“ und „brush“. Ein Hinweis auf meine sehnlichst erwarteten Aufsteckbürsten. Aber warum China?
Um das Rätsel zu lösen, begab ich mich unverzüglich auf eine Expedition gen Zollamt im Hamburger Osten. Als Fortbewegungsart wählte ich die bewährte Mischform aus Fahrrad und S-Bahn.
Als ich am Berliner Tor das Rad enterte, stellte sich jedoch heraus, dass meine Gangschaltung eingefroren war, und zwar in einem sehr kleinen Gang. Den Heidenkampsweg juckelte ich also runter wie ein Duracellhase auf Ecstasy. Die Leute kuckten, als säßen sie in einer Comedyshow.
Im Zollamt legte ich meinen Chinazettel vor. Der Beamte kam zurück mit einem kleinen Paket, reichte mir ein Messer und bat mich, das Paket aufzuschneiden. Das Erste, was ich aufschnitt (wenn auch versehentlich), war allerdings meine Hand, und zwar direkt unter der Zeigefingerwurzel. Irgendwann offenbarte sich aber auch der Inhalt des Pakets. Es waren in der Tat die Aufsteckbürsten.
Der Zollbeamte schaute skeptisch. Er nahm sie an sich und verschwand Richtung Computer. Nach zehn Minuten kam er zurück. Es bestehe, erklärte er, der Verdacht auf Produktfälschung. Die Bürsten müsse er der Herstellerfirma vorlegen. Falls es Nachbauten seien, würden sie vernichtet. Falls nicht, könne ich ja noch mal vorbeikommen, um sie mir abzuholen. So etwa in 14 Tagen.
Ich nickte verständig, während ich an meiner Hand nuckelte. Dann ging ich wieder hinaus in die gangschaltungsfeindliche Januarkälte, mit Wunde und ohne Bürsten.
Insgesamt ziehe ich dennoch ein positives Fazit. Zwar musste ich eine kleine Reise antreten, machte mich dank einer eingefrorenen Gangschaltung auf dem Heidenkampsweg lächerlich, tätowierte mich an der Zeigefingerwurzel, machte mich auf dem Heidenkampsweg dank der noch immer eingefrorenen Gangschaltung ein zweites Mal lächerlich – doch ich habe sie gesehen, meine Bürsten. Mit eigenen Augen. Sie existieren.
Gar keine sooo schlechte Bilanz für eine Ebayauktion, die erst am 7. Dezember zu Ende gegangen ist.
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05 Januar 2008
09 April 2007
Der Ebay-Idiotentest
Wenn man als Verkehrssünder in Flensburg fleißig punktet, muss man irgendwann zu einer Untersuchung, die der Volksmund nicht ganz zu Unrecht „Idiotentest“ getauft hat. So etwas gibt es auch bei Ebay, wie ich gerade schmerzlich am eigenen Leib erfahren muss.
Wir erinnern uns: Das Online-Auktionshaus hatte mich auf Betreiben des Fußballclubs HSV gesperrt. Bevor ich wieder etwas versteigern darf, soll ich also den Online-Idiotentest bestehen.
Ebay nennt das natürlich nicht Idiotentest, sondern „Info-Tour zum Thema Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigem Eigentums“ (sic!). Nun muss ich im Multiple-Choice-Verfahren neun Fragen beantworten – und die vorgeschlagenen Antworten legen nahe, dass Ebay mich wirklich für einen Idioten hält.
Eine Aufgabe lautet: „Sie haben einen Film mit einem DVD-Brenner kopiert und möchten diese DVD nun bei eBay verkaufen. eBay löscht daraufhin Ihr Angebot. Warum?“ Und als Option zum Kreuzchenmachen wird mir u. a. das hier offeriert: „b. Sie haben vergessen, den Abspann des Films auf die DVD zu kopieren.“
So geht das weiter: Ein toller Vorschlag für die Qualitätssteigerung von Auktionen jagt den nächsten. Gleichwohl möchte Ebay mich ganz offensichtlich dazu bewegen, immer den langweiligsten Vorschlag anzukreuzen, was ich natürlich tue – ich will schließlich wieder in die Gemeinschaft der Onlineversteigerer aufgenommen werden; man fühlt sich sonst wie ein halber Mensch.
Wer den amüsanten Idiotenparcours einmal selbst durchstolpern möchte, kann das völlig gefahrlos tun, denn einloggen muss man sich erst am Ende, aber halt nur Leute wie ich: Gesperrte, Parias, Aussätzige.
Ach ja: Ich habe bestanden und darf wieder versteigern. Und natürlich werde ich künftig keinesfalls vergessen, auch den Nachspann meiner eingestellten DVDs mitzukopieren.
Denn ich bin doch nicht blöd – sondern ganz und gar im Besitz meines geistigem Eigentums.
Wir erinnern uns: Das Online-Auktionshaus hatte mich auf Betreiben des Fußballclubs HSV gesperrt. Bevor ich wieder etwas versteigern darf, soll ich also den Online-Idiotentest bestehen.
Ebay nennt das natürlich nicht Idiotentest, sondern „Info-Tour zum Thema Schutz gewerblicher Schutzrechte und geistigem Eigentums“ (sic!). Nun muss ich im Multiple-Choice-Verfahren neun Fragen beantworten – und die vorgeschlagenen Antworten legen nahe, dass Ebay mich wirklich für einen Idioten hält.
Eine Aufgabe lautet: „Sie haben einen Film mit einem DVD-Brenner kopiert und möchten diese DVD nun bei eBay verkaufen. eBay löscht daraufhin Ihr Angebot. Warum?“ Und als Option zum Kreuzchenmachen wird mir u. a. das hier offeriert: „b. Sie haben vergessen, den Abspann des Films auf die DVD zu kopieren.“
So geht das weiter: Ein toller Vorschlag für die Qualitätssteigerung von Auktionen jagt den nächsten. Gleichwohl möchte Ebay mich ganz offensichtlich dazu bewegen, immer den langweiligsten Vorschlag anzukreuzen, was ich natürlich tue – ich will schließlich wieder in die Gemeinschaft der Onlineversteigerer aufgenommen werden; man fühlt sich sonst wie ein halber Mensch.
Wer den amüsanten Idiotenparcours einmal selbst durchstolpern möchte, kann das völlig gefahrlos tun, denn einloggen muss man sich erst am Ende, aber halt nur Leute wie ich: Gesperrte, Parias, Aussätzige.
Ach ja: Ich habe bestanden und darf wieder versteigern. Und natürlich werde ich künftig keinesfalls vergessen, auch den Nachspann meiner eingestellten DVDs mitzukopieren.
Denn ich bin doch nicht blöd – sondern ganz und gar im Besitz meines geistigem Eigentums.
19 März 2007
Matt vs. HSV 2:1 (kurz vor Ende der Verlängerung)
Wir erinnern uns: Ich versuche seit einiger Zeit, ein überschüssiges HSV-Ticket loszuwerden. Bei Ebay geriet ich allerdings sofort ins Visier des argusäugigen HSV, der eine Stornierung der Auktion erwirkte.
Ich rief aufgebracht in der Geschäftstelle an und verlangte ersatzweise eine Rücknahme und Erstattung der Karte, was mir unter deutlichen Anzeichen großer Erheiterung verweigert wurde. Dagegen protestierte ich in einem Schreiben ohne amüsierte Untertöne, woraufhin mir der HSV kühl beschied, ich habe mit der Auktion gegen Urheberrechte verstoßen.
Nun gut, dachte ich, vielleicht hätte ich einfach deutlicher herausstellen sollen, kein Schwarzhändler zu sein. Also startete ich – und das ist jetzt die neue Entwicklung – erneut eine Ebay-Auktion und bot die Karte explizit zum Selbstkostenpreis als Sofortkauf an. Keine zwei Tage später wurde der Bundesliga-Abstiegskandidat, der offenbar sonst nichts zu tun hat, schon wieder bei Ebay vorstellig.
Folge: Meine Auktion wurde zum zweiten Mal storniert, und nicht nur das: Ebay schmiss mich raus. Jetzt hatte ich also immer noch ein Ticket zu viel, dafür aber ein Ebay-Konto zu wenig – nicht mal mehr unsere Mingvasen dürfte ich seither versteigern, sofern wir welche besäßen.
Meine nächste Mail an den HSV war kein Liebesbrief, o nein. „Warum tun Sie das?“, erkundigte ich mich und deklarierte mich wahrheitsgemäß als „ehrlicher Ticketkäufer, den Sie ohne Gegenleistung um 48 Euro bringen wollen“. Heute nun erhielt ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Wagner, eine Verletzung des Urheberrechts erfolgt in der Regel durch Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial, wie z. B. eines Stadionplans der AOL Arena. Sofern Ihrerseits keine Verwendung für das besagte Ticket besteht, bieten wir gerne eine Rückgabe gegen eine Stornogebühr von € 2,00 an.“
Wow: Sie nehmen meine Karte also plötzlich doch zurück! Und was für die Zukunft noch wichtiger ist: Nicht die Auktion als solche war offenbar illegal, sondern nur meine Illustration derselben mit dem Stadionplan. Habt ihr das gehört, Schwarzhändler?
Warum man mir dieses entscheidende Detail erst nach zwei Wochen zäher Auseinandersetzungen und dem vorläufigen Ende meiner Ebay-Karriere mitgeteilt hat, das weiß wohl nicht mal Didi Beiersdorfer.
Heute habe ich die Karte zurückgeschickt. Natürlich per Einschreiben.
Nachtrag vom 31.3.2007: Aus! Aus! Das Spiel ist aus! Gestern wurde die Rücküberweisung des HSV auf meinem Konto verbucht.
Ich rief aufgebracht in der Geschäftstelle an und verlangte ersatzweise eine Rücknahme und Erstattung der Karte, was mir unter deutlichen Anzeichen großer Erheiterung verweigert wurde. Dagegen protestierte ich in einem Schreiben ohne amüsierte Untertöne, woraufhin mir der HSV kühl beschied, ich habe mit der Auktion gegen Urheberrechte verstoßen.
Nun gut, dachte ich, vielleicht hätte ich einfach deutlicher herausstellen sollen, kein Schwarzhändler zu sein. Also startete ich – und das ist jetzt die neue Entwicklung – erneut eine Ebay-Auktion und bot die Karte explizit zum Selbstkostenpreis als Sofortkauf an. Keine zwei Tage später wurde der Bundesliga-Abstiegskandidat, der offenbar sonst nichts zu tun hat, schon wieder bei Ebay vorstellig.
Folge: Meine Auktion wurde zum zweiten Mal storniert, und nicht nur das: Ebay schmiss mich raus. Jetzt hatte ich also immer noch ein Ticket zu viel, dafür aber ein Ebay-Konto zu wenig – nicht mal mehr unsere Mingvasen dürfte ich seither versteigern, sofern wir welche besäßen.
Meine nächste Mail an den HSV war kein Liebesbrief, o nein. „Warum tun Sie das?“, erkundigte ich mich und deklarierte mich wahrheitsgemäß als „ehrlicher Ticketkäufer, den Sie ohne Gegenleistung um 48 Euro bringen wollen“. Heute nun erhielt ich folgende Antwort:
„Sehr geehrter Herr Wagner, eine Verletzung des Urheberrechts erfolgt in der Regel durch Verwendung von urheberrechtlich geschütztem Bildmaterial, wie z. B. eines Stadionplans der AOL Arena. Sofern Ihrerseits keine Verwendung für das besagte Ticket besteht, bieten wir gerne eine Rückgabe gegen eine Stornogebühr von € 2,00 an.“
Wow: Sie nehmen meine Karte also plötzlich doch zurück! Und was für die Zukunft noch wichtiger ist: Nicht die Auktion als solche war offenbar illegal, sondern nur meine Illustration derselben mit dem Stadionplan. Habt ihr das gehört, Schwarzhändler?
Warum man mir dieses entscheidende Detail erst nach zwei Wochen zäher Auseinandersetzungen und dem vorläufigen Ende meiner Ebay-Karriere mitgeteilt hat, das weiß wohl nicht mal Didi Beiersdorfer.
Heute habe ich die Karte zurückgeschickt. Natürlich per Einschreiben.
Nachtrag vom 31.3.2007: Aus! Aus! Das Spiel ist aus! Gestern wurde die Rücküberweisung des HSV auf meinem Konto verbucht.
12 März 2007
Matt vs. HSV 0:1 (Zwischenstand)
Lieber HSV,
vor einigen Wochen erstand ich online vier Tickets für das Spiel des HSV gegen den VfL Wolfsburg am 1. April. Eine Karte war für meine Mutter bestimmt. Wie sich herausstellte, ist sie am 1. 4. allerdings verhindert. Daraufhin versuchte ich die Karte in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben, doch es klappte nicht.
Also entschloss ich mich, die Karte über Ebay zu verkaufen. Das ging allerdings nur wenige Tage gut, denn Sie, der HSV, veranlassten bei Ebay die Stornierung dieses Angebotes. Ihr Argument: Ich würde mit diesem Angebot „Rechte an geistigem Eigentum verletzten“. Geistiges Eigentum???
Nun müssen Sie mir juristischem Laien einmal Folgendes verklickern:
Wie kann eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel geistiges Eigentum begründen? Ist sie nicht viel eher ein handfester Beleg für das Recht, an einem bestimmten Tag einen bestimmten Platz in einem bestimmten Stadion für einige Stunden besetzen zu dürfen? Dieses Recht haben Sie mir verkauft, und zwar für 48 Euro. Und dieses Recht sollte ich auch für 48 Euro weiterverkaufen können, wenn ich es nicht wahrnehmen kann, nicht wahr?
Wie auch immer: Nachdem Sie mir dieses Recht verweigert haben, müssten Sie zumindest diese Karte, die ich nicht verwerten kann, zurücknehmen. Dachte ich mir zumindest, aber ich bin ja, wie erwähnt, ein juristischer Laie. Ein Anruf bei Ihnen heute belehrte mich dann auch eines Besseren. Nein, die Karte könnten Sie keinesfalls zurücknehmen, sagten Sie mir barsch. Auch auf Ebay, führten Sie mit deutlichen Zeichen der Erregung weiter aus, dürfe ich sie keineswegs verkaufen.
Was ich denn dann tun solle, frug ich ratlos. Im Freundes- und Bekanntenkreis weitergeben, rieten Sie mir. Und damit bin ich wieder genau dort angekommen, wo ich angefangen habe: beim erfolglosen Versuch, das 48 Euro teure Ticket im Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben.
Ich bin mir sicher, Sie haben noch irgendeine andere Variante im Köcher. Denn ich bin keinesfalls bereit, 48 Euro in den Wind zu schießen. Wenn ich für einen Walkman, einen Kopfhörer, eine CD oder eine DVD 48 Euro bezahlt habe und stelle plötzlich fest, dass es sich um einen Fehlkauf handelt, dann gebe ich sie entweder zurück oder verkaufe sie weiter. Warum in Uwe Seelers Namen soll das mit einem Fußballticket nicht gehen?
Sind Sie, lieber HSV, etwa von einer besonders aggressiven Form des Fifavirus befallen? Wenn ja, dann muss es sich dabei um eine fatale Mutation handeln, denn die Fifa hat mir während der WM wenigstens die Chance gegeben, die Karte zurückzugeben.
Ich bitte Sie also um einen konstruktiven Vorschlag. Denn Sie wollen mich doch bestimmt nicht dazu zwingen, mich am Stadion kartenschwenkend neben die Schwarzhändler zu stellen, oder?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wagner
PS: Da dieser Fall m. E. grundsätzlicher Natur ist, erlaube ich mir, ihn im Internet transparent zu kommunizieren.
vor einigen Wochen erstand ich online vier Tickets für das Spiel des HSV gegen den VfL Wolfsburg am 1. April. Eine Karte war für meine Mutter bestimmt. Wie sich herausstellte, ist sie am 1. 4. allerdings verhindert. Daraufhin versuchte ich die Karte in meinem Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben, doch es klappte nicht.
Also entschloss ich mich, die Karte über Ebay zu verkaufen. Das ging allerdings nur wenige Tage gut, denn Sie, der HSV, veranlassten bei Ebay die Stornierung dieses Angebotes. Ihr Argument: Ich würde mit diesem Angebot „Rechte an geistigem Eigentum verletzten“. Geistiges Eigentum???
Nun müssen Sie mir juristischem Laien einmal Folgendes verklickern:
Wie kann eine Eintrittskarte für ein Fußballspiel geistiges Eigentum begründen? Ist sie nicht viel eher ein handfester Beleg für das Recht, an einem bestimmten Tag einen bestimmten Platz in einem bestimmten Stadion für einige Stunden besetzen zu dürfen? Dieses Recht haben Sie mir verkauft, und zwar für 48 Euro. Und dieses Recht sollte ich auch für 48 Euro weiterverkaufen können, wenn ich es nicht wahrnehmen kann, nicht wahr?
Wie auch immer: Nachdem Sie mir dieses Recht verweigert haben, müssten Sie zumindest diese Karte, die ich nicht verwerten kann, zurücknehmen. Dachte ich mir zumindest, aber ich bin ja, wie erwähnt, ein juristischer Laie. Ein Anruf bei Ihnen heute belehrte mich dann auch eines Besseren. Nein, die Karte könnten Sie keinesfalls zurücknehmen, sagten Sie mir barsch. Auch auf Ebay, führten Sie mit deutlichen Zeichen der Erregung weiter aus, dürfe ich sie keineswegs verkaufen.
Was ich denn dann tun solle, frug ich ratlos. Im Freundes- und Bekanntenkreis weitergeben, rieten Sie mir. Und damit bin ich wieder genau dort angekommen, wo ich angefangen habe: beim erfolglosen Versuch, das 48 Euro teure Ticket im Freundes- und Bekanntenkreis weiterzugeben.
Ich bin mir sicher, Sie haben noch irgendeine andere Variante im Köcher. Denn ich bin keinesfalls bereit, 48 Euro in den Wind zu schießen. Wenn ich für einen Walkman, einen Kopfhörer, eine CD oder eine DVD 48 Euro bezahlt habe und stelle plötzlich fest, dass es sich um einen Fehlkauf handelt, dann gebe ich sie entweder zurück oder verkaufe sie weiter. Warum in Uwe Seelers Namen soll das mit einem Fußballticket nicht gehen?
Sind Sie, lieber HSV, etwa von einer besonders aggressiven Form des Fifavirus befallen? Wenn ja, dann muss es sich dabei um eine fatale Mutation handeln, denn die Fifa hat mir während der WM wenigstens die Chance gegeben, die Karte zurückzugeben.
Ich bitte Sie also um einen konstruktiven Vorschlag. Denn Sie wollen mich doch bestimmt nicht dazu zwingen, mich am Stadion kartenschwenkend neben die Schwarzhändler zu stellen, oder?
Vielen Dank für eine zeitnahe Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Wagner
PS: Da dieser Fall m. E. grundsätzlicher Natur ist, erlaube ich mir, ihn im Internet transparent zu kommunizieren.
04 März 2007
Raute gegen Wölfe
Braucht noch jemand eine sehr gute Sitzplatzkarte (Lage s. roten Pfeil rechts) für das Knallerspiel des klaren Uefacup-Kandidaten HSV gegen den Marcelinho-Club VfL Wolfsburg?
Anpfiff ist am Sonntag, 1. April, um 17 Uhr.
Wer das Westtribünenticket zum Selbstkostenpreis plus Porto von mir haben möchte, sollte jetzt aufstehen oder für immer schweigen – wer zuerst mailt, kauft zuerst.
(Wenn man’s sich recht überlegt, ist so ein Blogdings besser als Ebay; man spart Einstellgebühr und Verkaufsprovision. Hm.)
Anpfiff ist am Sonntag, 1. April, um 17 Uhr.
Wer das Westtribünenticket zum Selbstkostenpreis plus Porto von mir haben möchte, sollte jetzt aufstehen oder für immer schweigen – wer zuerst mailt, kauft zuerst.
(Wenn man’s sich recht überlegt, ist so ein Blogdings besser als Ebay; man spart Einstellgebühr und Verkaufsprovision. Hm.)
04 Oktober 2006
Podcast-Premiere mit Müllmail
Manchmal ist es sogar ganz okay, wenn eine Müllmail die Stacheldrahtzäune meiner Firewall überwinden kann. Zum Beispiel ein Phishingversuch von heute, angeblich von Ebay: Seine wirre Poesie und interessante Argumentation bereicherte meinen Tag enorm. Zumal das verantwortliche Übersetzungsprogramm trotz all seiner Schwächen bereits die Höflichkeitsform des großgeschriebenen Siezens fehlerfrei beherrschte.
Vollends mein Herz gewann die sympathische kleine Mail dann mit ihrem Schlusssatz, der in einen grandiosen Neologismus mündete. Selbst Ms. Columbo brachte ich beim Deklamieren dieses Textes zum glockenhellen Auflachen.
Hier kommt diese Müllmail als selbstverlesener Podcast; die Aufnahmequalität bitte ich zu entschuldigen.
25 Februar 2006
Die Fundstücke des Tages (8)
1. Neue Google-Suchabfragen, die zu meinem Blog führten:
– „www.sex mit hund.de“ (Sickenreuth, Bayern. Im Ortsnamen scheint ein Kommentar zur Suchabfrage versteckt zu sein. Aber vielleicht interpretiere ich das auch über. Übrigens kommen die schweinischsten Suchabfragen immer aus Bayern. Wer weiß mehr?)
– „meine ersten dritten zähne“ (Kirchtimke, Niedersachsen. Hier würde interessieren, wie alt der Kirchtimker ist – vielleicht so alt wie Charlotte Roche?)
– „deudsche sagen“ (Burghaun, Hessen. Es ist eine Spezialität der Hessen, aus harten Konsonanten weiche zu machen. Allerdings dachte ich bisher, das geschähe nur beim Schbrechen.)
– „was gibt der staat jährlich für drogen aus“ (Halver, Nordrhein-Westfalen. Lustig, dass manche Menschen Google mit einem Allwissenden gleichsetzen, dem man Fragen stellen kann wie einst dem Orakel von Delphi. Die Frage selbst hat allerdings einen gewissen subversiven Charme.)
2. Wer kauft sich bloß Blogbesuche? Ein Ebayverkäufer bietet jedenfalls entsprechende Dienste an und kriegt wirklich Gebote. Dem höchstbietenden Blogger garantiert er fünf Besuche am Tag, und zwar vier Wochen lang. Mitgeliefert werden sinnvolle Kommentare. Die Offerte zielt auf Blogs, die unbeachtet in der Weite des Webs vereinsamen, also ganz frische oder ganz schlechte. Aber kann man sich wirklich darüber freuen, wenn man jemand dafür bezahlt, dass er vorbeischaut? Kann man sich in die eigene Tasche lügen? Man verwechselt doch auch die Dame eines Eskortservice nicht mit seiner Freundin. Richtig Geld via Ebay scheffeln könnten dagegen hochfrequentierte Blogger wie ix, indem sie ein Plätzchen auf ihrer Blogroll versteigerten. Unmoralischer als AdSense ist das auch nicht.
3. Der bescheuertste Songtitel des Monats heißt „Pompeii am Gotterdammerung“ und wurde verbrochen von der ansonsten unbescholtenen Band Flaming Lips.
4. Im „FISCHclub Blankenese“ knöpfte man uns heute für eine Tasse nesquickartiger Schokobrühe mit Sprühsahne – Gesamtmaterialwert, grob geschätzt: fünf Cent – drei Euro fünfzig ab. Offenbar haben sie uns mit Touristen verwechselt. Vielleicht mussten wir aber auch einfach nur den Blick (Foto) mitbezahlen; anders ist es ja im Tabledancelub auch nicht.
Ex cathedra: Die Top 3 der blödesten Songtitel
1. „Itsy Bitsy Teeny Weeny Yellow Polka Dot Bikini“ von Bryan Hyland
2. „Ring um meine Eier“ von Stefan Raab
3. „Deutscher Girls" von Adam Ant.
– „www.sex mit hund.de“ (Sickenreuth, Bayern. Im Ortsnamen scheint ein Kommentar zur Suchabfrage versteckt zu sein. Aber vielleicht interpretiere ich das auch über. Übrigens kommen die schweinischsten Suchabfragen immer aus Bayern. Wer weiß mehr?)
– „meine ersten dritten zähne“ (Kirchtimke, Niedersachsen. Hier würde interessieren, wie alt der Kirchtimker ist – vielleicht so alt wie Charlotte Roche?)
– „deudsche sagen“ (Burghaun, Hessen. Es ist eine Spezialität der Hessen, aus harten Konsonanten weiche zu machen. Allerdings dachte ich bisher, das geschähe nur beim Schbrechen.)
– „was gibt der staat jährlich für drogen aus“ (Halver, Nordrhein-Westfalen. Lustig, dass manche Menschen Google mit einem Allwissenden gleichsetzen, dem man Fragen stellen kann wie einst dem Orakel von Delphi. Die Frage selbst hat allerdings einen gewissen subversiven Charme.)
2. Wer kauft sich bloß Blogbesuche? Ein Ebayverkäufer bietet jedenfalls entsprechende Dienste an und kriegt wirklich Gebote. Dem höchstbietenden Blogger garantiert er fünf Besuche am Tag, und zwar vier Wochen lang. Mitgeliefert werden sinnvolle Kommentare. Die Offerte zielt auf Blogs, die unbeachtet in der Weite des Webs vereinsamen, also ganz frische oder ganz schlechte. Aber kann man sich wirklich darüber freuen, wenn man jemand dafür bezahlt, dass er vorbeischaut? Kann man sich in die eigene Tasche lügen? Man verwechselt doch auch die Dame eines Eskortservice nicht mit seiner Freundin. Richtig Geld via Ebay scheffeln könnten dagegen hochfrequentierte Blogger wie ix, indem sie ein Plätzchen auf ihrer Blogroll versteigerten. Unmoralischer als AdSense ist das auch nicht.
3. Der bescheuertste Songtitel des Monats heißt „Pompeii am Gotterdammerung“ und wurde verbrochen von der ansonsten unbescholtenen Band Flaming Lips.
4. Im „FISCHclub Blankenese“ knöpfte man uns heute für eine Tasse nesquickartiger Schokobrühe mit Sprühsahne – Gesamtmaterialwert, grob geschätzt: fünf Cent – drei Euro fünfzig ab. Offenbar haben sie uns mit Touristen verwechselt. Vielleicht mussten wir aber auch einfach nur den Blick (Foto) mitbezahlen; anders ist es ja im Tabledancelub auch nicht.
Ex cathedra: Die Top 3 der blödesten Songtitel
1. „Itsy Bitsy Teeny Weeny Yellow Polka Dot Bikini“ von Bryan Hyland
2. „Ring um meine Eier“ von Stefan Raab
3. „Deutscher Girls" von Adam Ant.
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