30 August 2007

Von Tölen, Tauben und Toten

Neulich stieß ich in der Zeitung auf eine Liste bußgeldpflichtiger Vergehen in Hamburg. Einige waren für uns Kiezbewohner von besonderem Interesse. So fällt, wie ich erfuhr, beim öffentlichen Urinieren ein Zwangsobolus von mindestens 40 Euro an, die Obergrenze liegt bei 150. 

Legte sich also die Polizei ein Kiezwochenende lang auf die Lauer und bäte die Inhaber undichter Fortpflanzungsorgane zur Kasse, die Finanzierung der Elbphilharmonie wäre schlagartig gesichert, aber so was von. Wovon die Bußgeldhöhe genau abhängt, ließ die Zeitung offen. Fragte man mich, ich würde fürs Pinkeln in die Seilerstraße mit einem Betrag am oberen Ende der Marge liebäugeln. 

Weiter im Text: Das achtlose Liegenlassen von Verdauungsprodukten der eigenen Kläfftöle schlägt mit recht moderaten 25 bis 100 Euro zu Buche. Doppelt so teuer hingegen kann das Wegwerfen eines Fernsehers werden, obwohl das Gerät deutlich weniger stinkt. Der Unsitte des Fernseherwegwerfens begegnet man rund um die Reeperbahn übrigens durchaus nicht selten. Ja, wären es wenigstens funktionsfähige Plasmageräte mit mindestens 106 Zentimetern Bildschirmdiagonale! Aber nein. 

Übrigens wird ein solcher recht kunstvoll zerstörter Stuhl, wie ich ihn in der Schmuckstraße visuell dingfest machen konnte, preislich nicht anders behandelt als ein Fernseher. Auffällig beim Vergleich der aufgelisteten Untaten ist die manchmal unerklärlich krass differierende Bußgeldhöhe. Zum Beispiel beträgt die Strafe fürs Ausgraben einer Leiche maximal 500 Euro – und somit nur ein Zehntel des Betrags fürs Taubenfüttern. 

Man könnte übrigens gerade diese beiden Vergehen ganz gut miteinander kombinieren.

18 Kommentare:

  1. Hm, im Grunde ist die fachgerechte Produktion im gleichen Maße und im selben Zeitraum zurückgegangen, wie nun die unsachgemäße Entsorgung zunimmt, um sich der ungebetenen Plage zu entledigen. Man wertschätzt eben nur das Wertschätzbare.

    Ich vermute übrigens, dass »Leiche ausgraben« mit seinerzeit 1.000 RM angesetzt worden ist und die einzig wirklich notwendige Aktualisierung im Jahr 2002 erfahren hat, dem Jahr des großen Halbierens, das auch mich damals für Bruchteile von Sekunden dazu veranlasst hat, mein Körpergewicht auf erstaunlich günstige 37 Euro umzurechnen.
    Das Brotwerfverbot dagegen kann erst in Zeiten Kriegsnot-unerfahrener Jungpensionäre sowie chronisch verebbter Stadtkassen erfunden worden sein und bietet somit einen zeitgemäßeren Einblick in die beamtische Vorstellung von zumutbaren Schmerzgrenzen in Relation zum kommunalen Eigenbedarf.

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  2. Ich finde ja, wer sein Fernsehgerät wegwirft, sollte belohnt werden. Und ob das Ding wirklich weniger stinkt als Hundekot, bezweifle ich ganz außerordentlich. Zumindest verblödet letzteres nicht systematisch die Nation.

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  3. Und was würde es dann kosten eine Taubenleiche auszugraben? Würde mich jetzt mal interessieren.

    @Kölner: 37 Euro? Na, da waren Sie ja für Bruchteile von Sekunden ein Schnäppchen! In Reichsmark wären das ja 74.000.000 gewesen.
    Gabs damals eigentlich schon Ebay?

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  4. Vor der allgemeinen Veramerikanisierung, Anna, nannte der sich natürlich noch landestypisch »E-Bert«. Ich glaube, der hat auch mal den Hammer geschwungen; allerdings nicht, um Zuschläge zu erteilen.

    Seltsam, wie die Tagesverfassung zu meiner milden Ansicht beigetragen hat. Heute käme irgendwas aus mir heraus, das sich um die Aussage »... den Arsch hinterhertragen muss« gruppierte. Und das läge deutlich näher an meiner durchschnittlichen Meinung als mein voriger Beitrag.

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  5. Ah, der E-Bert. Sein Bruder der E-Rich ging ja dann in den Osten, aber reich wurde er da nicht..

    Herr Kölner, wahrscheinlich sind Sie einfach ein Opfer von Ihrem Biorhythmus.
    Wenn es nach mir ginge, könnte man mich jetzt gerade komplett in einer Sänfte hin- und hertragen..

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  6. Um was für eine Art von Leiche soll es sich denn dabei handeln? Um eine menschliche wohl nicht, da liegt die Höchststrafe bei 3Jahren Freiheitsentzug gemäß § 168 StGB.
    Meiner Meinung nach auch der angebrachte Stafrahmen für semiprofessionelles Taubenfüttern.

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  7. corax, ich zitiere nur, und zwar die Mopo. Doch die kommt in der Tat öfter mal mit der Anzahl der Nullen durcheinander. Jedenfalls stand es so geschrieben.

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  8. Frau Anna,
    haben Sie dann noch Platz in Sänfte?
    Ich lege mich gerne dazu /drauf.
    Aber "ohne Tritt". (Haben Sie gedient?)

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  9. Mensch, Oldman, Sie hätten ihr das Tragen anbieten müssen! Denken Sie an Ihr wahres Wesen als Gentleman …

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  10. Verehrter Oldman,
    die Sänfte ist leider nur für eine Person ausgerichtet. Mit zweien schlingert das Ding wie das Clubschiff Aida bei Windstärke 12.
    Sie könnten sich aber gerne als Luftzufächler bewerben?
    Rühren Sie sich, oder wie das heißt.
    Nee, ich habe nicht gedient. Ich hätte sehr gerne Karriere als Panzergrenadier gemacht, aber ich wurde nicht genommen.
    Nur weil ich eine Frau bin.

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  11. Sehr interessante Lektüre und so "Augen öffnend"! Darum hier eine Hilfestellung:
    "Kalakukko" ist ein in Brotteig gebackener Fischkuchen und zumindest nicht so einfach herzustellen. Ob man ihn essen mag, hängt von der Widerstandskraft des Interessenten ab.
    Auf jeden Fall Wodka kalt stellen.
    Guten Appetit!
    Reinhard

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  12. Sehr geehrter Herr Oldman, wieso kam mir bei Ihrer Frage bezügl. der Sänfte bloß diese eine Szene aus Shrek 2 in den Sinn: "Sind wir bald da?!"

    Sehr geehrte Frau Anna, E-Rich wurde zwar nicht reich, hatte aber immer einen sehr schicken Hut auf.

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  13. Sehr geehrter Herr Freckert,
    der Hut war sowieso das Schönste am Erich.
    Der war doch nicht wirklich Saarländer? Den haben die uns bestimmt aus der Pfalz untergejubelt??
    NIEMALS war der Saarländer..der hat ja nicht mal gegrillt... Nie. Nicht mal mit den Russen.
    Oder in seiner Datscha. Kein Grill weit und breit.
    Lyoner hatten sie auch nicht in der DDR.
    (DAS WAR KEIN SAARLÄNDER.)

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  14. Liebe Frau Anna, "ohne Tritt" heißt: NICHT im Gleichschritt.
    Als ausgebildeter Sänftenträger habe ich meine Erfahrungen
    gesammelt. Im Gleichschritt zu tragen, läßt die Insassen
    schon mal reihern. (Und Brücken einstürzen)

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  15. Sehr geehrte Frau Anna.
    Kein Wunder das Sie keinen Grill bei Erich entdeckt haben....Er hatte einen Schwenker :-)
    Gott lenkt, der Mensch denkt und der Saarländer schwenkt :-)

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  16. Sehr geehrter Herr Freckert, ich nehme stark an, Sie haben den berühmten Film von Herrn Abendschön bereits gesehen?
    Wenn nicht:
    http://134.96.77.91/1149.html?&tx_bddbflvvideogallery_pi1[video]=5

    Einfach schnuffig...

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  17. Ah, lieber Herr Oldman, Sie verfügen über Sänftenspezialwissen!

    Ja, da haben Sie wohl Recht. Reihern während eines Sänftenspaziergangs könnte etwas störend sein. Muss aber nicht!
    :-)

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  18. Man muß dabei darauf achten, daß der hintere Sänftenträger nicht auf dem Erbrochenen ausrutscht. Das passiert am ehesten auf Marmorfußboden in Einkaufszentren.
    Das ist dann zu glatt.

    Ja - der Saarländer. Immer wieder gern gesehen. Sehr zu empfehlen. Schon einmal irgendwo geschrieben: Das einmal zur Serie quer durch diese Republik machen. Der Bayer, der Berliner...

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