Heute macht der Spiegel mit dem Thema Homöopathie auf. Es ist meines Wissens die erste ernsthafte Kampagne eines meinungsführenden Magazins gegen diesen offensichtlichen Unsinn, der groteskerweise trotzdem von den deutschen Krankenkassen finanziert wird. Mit der sofortigen Abschaffung dieser Praxis könnte man Abermillionen Kosten im Gesundheitswesen einsparen; und wer weiter von Heilpraktikern mit wirkungslosen Wässerchen umgluckt werden möchte, kann das ja künftig gerne selber bezahlen. Das müssen Leute, die auf dem Rummelplatz zur Handleserin gehen, schließlich auch.
Da die Finanzlage zappenduster ist, könnte diese Spiegel-Kampagne durchaus etwas bewirken. Wie die Krankenkassen es bis dato rechtfertigen, Geld für Heilpraktiker und Zaubertränke aus dem Fenster zu werfen, habe ich vor einiger Zeit selbst herausfinden dürfen, nachdem meine BKK mir enthusiastisch mitgeteilt hatte, sie finanziere ab jetzt auch homöopathische Behandlungen.
Als Anhänger von Heilmethoden, deren Wirkung auch nachweisbar ist, störte es mich natürlich immens, dass mit einem Teil der dreistelligen Summe, die ich monatlich zwangsentrichten muss, blanker Hokuspokus finanziert wird. Daher schrieb ich an die Krankenkasse einen Brief, aus dem eine Korrespondenz erwuchs.
Im Folgenden ist dieser Schriftwechsel mit einer verkniffen herumeiernden Krankenkasse anonymisiert dokumentiert – als Diskussionsbeitrag zur Spiegel-Kampagne, die gerne eine richtige Welle schlagen darf. Denn es geht um Millionen, die zurzeit noch für Quatsch ausgegeben werden, und das muss aufhören. Sofort.
Von: Matt
Betreff: z. Hdn. Frau V. | Artikel über Homöopathie, „Wir für Sie“
Datum: 14. Januar 2006 18:23:10 MEZ
An: ****@bkk***.de
Sehr geehrte Frau V.,
mit großer Verwunderung habe ich Ihrem obengenannten Artikel entnehmen müssen, dass ins Leistungsspektrum der BKK nun auch die Homöopathie aufgenommen wird.
Ich möchte Sie gern auf Folgendes hinweisen: Keine einzige seriöse Doppelblinduntersuchung hat jemals eine Wirksamkeit der Homöopathie nachgewiesen, die über einen reinen Placeboeffekt hinausginge. Und das wäre auch sehr verwunderlich gewesen, denn homöopathische Vorstellungen basieren auf einem Weltbild, das mit den Naturgesetzen nicht vereinbar ist. Es ist ein rein magisches Ideenkonstrukt.
Man kann zugespitzt sagen: Entweder entspricht die Homöopathie der Wahrheit oder der aktuelle Erkenntnisstand von Physik und Chemie – beides zusammen aber kann nicht gehen.
Nur ein Beispiel: Die Homöopathie behauptet, ein Wirkstoff sei auch dann noch aktiv, wenn durch Verdünnung kein einziges seiner Moleküle mehr in der Tinktur vorhanden ist; und sie behauptet zudem, dass NUR dieser verschwundene Wirkstoff noch aktiv sei, aber keiner der tausend anderen Stoffe, die in jeder Tinktur ebenfalls vorkommen.
Absurd, oder?
Für Sie offenbar nicht. Denn in Ihrem Artikel tun Sie das alles mit einem Nebensatz ab, der bei rational denkenden Beitragszahlern nicht nur latente Empörung wecken muss: „Dass einige Schulmediziner oder von der Pharmaindustrie finanzierte Forschungsinstitute zu anderen Ergebnissen kommen“, schreiben Sie, „muss nicht weiter kommentiert werden.“
So, muss es nicht? Oh doch.
So kommt u. a. auch die weder von der Schulmedizin noch von der Pharmaindustrie gesponserte GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e. V.) zu einer verheerenden Einschätzung der Homöopathie. Näheres dazu finden Sie z. B. hier.
Ich protestiere hiermit ausdrücklich dagegen, dass meine Krankenkassenbeiträge an die BKK für eine lachhafte Methode verschwendet werden, die auf lange überholten Vorstellungen aus dem medizinischen Mittelalter basiert.
Und ich fordere Sie auf, die Homöopathie wieder aus dem Leistungskatalog zu entfernen.
Ich freue mich auf Ihre Stellungnahme.
Mit besten Grüßen
Matt
Von: H. B. <***@bkk***.de>
Betreff: Artikel über Homöopathie, "Wir für Sie"
Datum: 18. Januar 2006 12:38:24 MEZ
An: Matt
Sehr geehrter Herr Wagner,
Ich habe Ihre Email von Frau V. zur Beantwortung erhalten.
Vielen Dank für Ihre kritische Nachricht. Wir haben uns im Vorfelde sehr intensiv mit der Thematik befasst und sehr lange überlegt, ob wir diese Leistung unseren Kunden anbieten können. Wie Sie wissen, ist die Homöopathie sehr umstritten. Fakt ist, dass sehr viele Kunden den Wunsch nach Kostenbeteiligung alternativer Behandlungsformen uns gegenüber geäußert haben. Die Aufnahme der Homöopathie in unseren Leistungskatalog – so wie sie jetzt von uns angeboten wird – betrachten wir als Quantensprung. Ich möchte Ihnen das kurz erklären:
– Zweifelsohne gibt es sicherlich auch sehr gute Heilpraktiker.
– Beachten Sie hierbei jedoch, dass die Bezeichnung Heilpraktiker nicht geschützt ist, d.h. jeder kann sich nach einem Wochenendseminar so nennen.
– Bitte beachten Sie auch, dass wir eine gesetzliche Krankenkasse sind, d.h. wir dürfen uns laut Gesetz nur an den Leistungen beteiligen, die von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden!!!
– Wir haben also einen Weg gefunden, unseren Kunden zumindest unter bestimmten Voraussetzungen homöopathische Behandlungen zur ermöglichen.
Ich hoffe, Sie bleiben uns wohl gesonnen und verbleibe mit sonnigen Grüßen.
Mit freundlichen Grüßen
H. B.
Leiter Vertrags- und Versorgungsmanagement
BKK ***
Von: Matt
Betreff: Re: Artikel über Homöopathie, "Wir für Sie"
Datum: 21. Januar 2006 01:00:40 MEZ
An: H. B. ***@bkk***.de
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Mail.
Sie bezeichnen darin die Homöopathie als „umstritten“. Nun, es gibt auch noch immer Menschen, die ernsthaft glauben, die Erde sei vor 6000 Jahren von einem Mann mit weißem Bart erschaffen worden. Die Wissenschaft sagt etwas anderes. Und damit ist das Problem sicherlich auch „umstritten“.
Aber mal ehrlich: Man muss doch immer beurteilen, welche Position plausibler ist! Es geht darum, was beweisbar ist und was nicht. Und die Homöopathie ist alles andere als das – sie ist schlicht Humbug. Und sie kann ja auch nichts anderes sein als Humbug, wenn man ihre Methoden unter die Lupe nimmt. Denn wie ich in meiner ersten Mail schon ausführte: Entweder die Naturgesetze stimmen oder die Homöophathie.
Ihre Aufgabe als Krankenkasse müsste es doch sein, uninformierte und gutgläubige Patienten aufzuklären, damit Sie medizinisch wirksamen Behandlungen eher vertrauen als dem Humbug. Doch nein: Stattdessen finanziert die BKK diesen Irrglauben lieber stillschweigend. Wie kann das sein? Geschieht das nur aus Angst, Patienten zu verlieren oder keine neuen zu gewinnen? Ich bin überzeugt: Mit einer Aufklärungskampagne, die klar machen würde, worin der Unterschied zwischen evidenzbasierter Medizin und Zauberei liegt, könnten Sie viele Patienten gewinnen.
Im weiteren Verlauf Ihrer Mail wird zunehmend unklar, worauf sie überhaupt hinauswollen. Können Sie mir noch einmal genau erläutern, aus was der von Ihnen geschilderte „Quantensprung“ bestehen soll? Mir jedenfalls scheint er ein kläglicher Hops direkt ins Spätmittelalter zu sein.
Dann verstehe ich auch nicht, was sie zu Heilpraktikern schreiben. Man macht ein Wochenendseminar und ist einer – wie soll so jemand mir helfen können, wenn ich krank bin? Und wieso soll so jemand meine Krankenkassenbeiträge kassieren dürfen? Egal, wie gut er ist: Das ist doch skandalös!
Ihre Argumentation hin zum unterstrichenen Teil ist dann leider gar nicht mehr nachzuvollziehen. Natürlich dürfen Sie sich nur an Leistungen beteiligen, die von niedergelassenen Vertragsärzten erbracht werden. Aber was hat das mit Ihrer Entscheidung zu tun, eine irrationale Lehre von anno dunnemals zu finanzieren?
Wenn es nur um die angeblich so liebevolle Zuwendung geht, die Heilpraktikern ihren Patienten entgegenbringen: Dazu ist doch sicherlich auch ein engagierter Arzt in der Lage, der den Freiraum eingeräumt bekommt, ohne dass er deshalb magischen Hokuspokus entfachen muss; solche Ärzte gilt es zu unterstützen mit entsprechenden Anreizen – und nicht die Absolventen von Wochenendseminaren.
Wie Sie sehen, hat Ihre Mail leider nichts zur Klärung unserer Fragen beigetragen. Und sie hat auch unsere Wohlgesonnenheit, die Sie sich wünschten, keineswegs gefördert.
Somit setze ich auf eine Präzisierung. Und ich hoffe natürlich weiterhin inbrünstig und im Interesse aller Patienten darauf, dass Sie unsere Mitgliedsbeiträge nicht für nachgewiesenermaßen wirkungslose Methoden verschwenden.
Mit besten Grüßen
Matt
Von: H. B. ***@bkk***.de
Betreff: Homöopathie
Datum: 27. Februar 2006 16:09:53 MEZ
An: Matt
Sehr geehrter Herr Wagner,
Herzlichen Dank für das große Interesse an unserem integrierten Versorgungsvertrag "Homöopathie" nach § 140a Sozialgesetzbuch (SGB) V. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen nicht postwendend antwortete. Ich habe Ihre Mail vom 27.02.06 an Herrn T. zur Beantwortung erhalten.
Mit dem Versorgungsvertrag nach § 140a SGB V schaffte der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit neue Versorgungsformen unseren Versicherten anzubieten. Von diesem Angebot haben wir Gebrauch gemacht und mit dem Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte in Bonn einen Versorgungsvertrag abgeschlossen. An die teilnehmenden Vertragsärzte (Ärzte mit einem Kassenarztvertrag) und an dem Vertrag sind hohe Qualitätsanforderungen sowie eine langjährige Weiterbildung gestellt. Der Versorgungsvertrag behandelt keineswegs die zur Auswahl stehenden Therapien oder homöopathischen Arzneimittel sondern die Erst- und Folgeanaemnese.
Aus Gesprächen mit unseren Versicherten erfahren wir, dass sie über längere Zeiträume mehrere Ärzte aufgesucht haben, ohne das es zu einer Besserung des Krankheitsbildes kommt. Diesen Menschen können wir eine Alternative bei Schulmedizinern anbieten. Die Vereinbarung ist für jeden Versicherten freiwillig. Er kann über eine Vereinbarung mit einem der am Vertrag teilnehmenden Ärzte beitreten.
Insofern ist uns dieser Quantensprung durch den neuen § 140a SGB V eröffnet worden. Ich kann Sie beruhigen, Beitragsmittel werden hier nicht verschwendet, da der Gesetzgeber hierfür die Möglichkeit der monetären Kompensation über die Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäuser geschaffen hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 06.12.2005 sich mit der Thematik der neuen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und auch kritisch mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung auseinandergesetzt hat. Das Bundessozialgericht wurde in dem Klagefall zur erneuten Entscheidung verpflichtet. Unter bestimmten Bedingungen werden die Krankenkassen demnach verpflichtet auch bei alternativen Behandlungsmethoden die Kosten zu übernehmen.
Mit freundlichen Grüßen
HB
Von: Matt
Betreff: Re: Homöopathie
Datum: 27. Februar 2006 18:01:42 MEZ
An: H. B. ***@bkk***.de
Sehr geehrter Herr B.,
danke für Ihre Antwort.
Ich werde mich nach einer Krankenkasse umschauen, die explizit KEINE Pseudowissenschaft und Esoterik unterstützt.
Mit freundlichen Grüßen
Matt
PS: Eine Bitte an alle Esos, Bachblütenblödis und Horoskopheinis: Sagt einfach mal gar nichts. Die Homöopathie ist abschließend widerlegt, es handelt sich lediglich um einen Placeboeffekt. Und ja: Er wirkt manchmal auch bei Hunden.