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17 Juli 2011
Hopsgenommen
Gestern Abend suchte ich DJ Ping (Foto) an seinem Mischpult im East Hotel auf, um ihn wieder mal einer Doppelbelastung auszusetzen: auflegen und plaudern.
Dabei kam das Gespräch auf sein Facebookfoto, was ihn in grobkörnigem Schwarzweiß hinter einer Autoscheibe zeigt. Obgleich Stirn und Augen von der Sonnenblende verdeckt sind, tritt sein grundfideler Gemütszustand deutlich zutage – obwohl er gerade von einer Überwachungskamera geblitzt wird.
Für 62 km/h innerorts, erzählte er, wurden ihm 15 Euro Bußgeld aufgebrummt. Das allerdings vermochte ich mit einem hochaktuellen Ereignis mühelos zu übertrumpfen. Vorgestern nämlich querte ich mit dem Fahrrad die vermeintlich gesperrte Hälfte der Dammtorstraße bei Rot, wartete in der Mitte auf Grün und wurde auf der anderen Seite prompt von der Polizei hopsgenommen.
Per Funk hatte der eine dem anderen Polizisten mein Kommen bereits avisiert, und als ich drüben ankam, stellte sich mir ein Tour-de-France-tauglich ausstaffierter Mountainbikeblaumann in den Weg. Es folgten neben der Frage, ob ich den Verstoß zugäbe („Bleibt mir ja wohl nichts anderes übrig, nicht?“), Belehrungen, Ermahnungen – und die frohe Kunde, ich bekäme demnächst die postalische Aufforderung, 45 (!) Euro zu zahlen. Hinzu käme ein Punkt in Flensburg.
Fünfundvierzig Euro? Große Güte. „Das würde mich aber fuchsen“, sagte DJ Ping, und wer wäre ich, ihm zu widersprechen. Wenn man beide Delikte und ihre Sanktionen vergleicht, ergibt sich somit folgendes Fazit:
Eine potenziell tödliche Tonne Stahl 24 Prozent zu schnell durchs Dorf zu bewegen wie DJ Ping ist nur ein Drittel so schlimm wie im Schneckentempo mit zehn Kilo Hollandrad bei Rot über die Fußgängerampel einer teilgesperrten Straße zu schleichen.
Übrigens ist das keinesfalls ein Appell, die Strafe für DJ Ping dramatisch heraufzusetzen. Dass das mal klar ist.
Nachtrag vom 8.11.2011: Gegen den Bußgeldbescheid hatte ich übrigens Widerspruch eingelegt. Mein Argument: Die Straße schien mir zur Hälfte gesperrt, weswegen ich bei Rot bis zur Mitte und dann bei Grün auf die andere Seite gewechselt sei. Die Lage vor Ort hatte ich mit einem Foto dokumentiert. Und heute – man glaubt es kaum – teilte man mir die Einstellung des Verfahrens mit. „Das Gericht“, schreibt das Gericht, „hält eine Ahndung der Ordnungswidrigkeit nicht für geboten.“ Dass ich so was noch erleben darf.
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Also, ich hoffe mal nicht, dass Herr Vetter Ihren Dialog mit dem Polizisten hier liest, auch, falls Sie sich hier auf dem Wege vorauseilenden Gehorsams schuldig fühlen. Bei dem Einlauf möchte ich nicht dabeisein ... ;-)
AntwortenLöschenEin interessanter Ansatz, die Höhe der Strafe am Gesamtgewicht festzumachen. Dann hätt' ich mir bei dem Verstoß ja prompt fünf Punkte eingehandelt ...
Sie schreiben: "bei Rot über die Fußgängerampel"
AntwortenLöschenWar da auch irgendwie ein Radweg dran beteiligt?
Wenn ja, dann kann man vielleicht aus §37 (2) STVO was machen:
5. Gelten die Lichtzeichen nur für Fußgänger oder nur für Radfahrer, so wird das durch das Sinnbild eines Fußgängers oder eines Fahrrads angezeigt. Für Fußgänger ist die Farbfolge Grün-Rot-Grün; für Radfahrer kann sie so sein. Wechselt Grün auf Rot, während Fußgänger die Fahrbahn überschreiten, so haben sie ihren Weg zügig fortzusetzen.
6. Radfahrer haben die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten. Davon abweichend haben Radfahrer auf Radverkehrsführungen die besonderen Lichtzeichen für Radfahrer zu beachten.
Eine Fussgängerampel sehe ich nicht als besonderes Lichtzeichen für Radfahrer.
also bei mit hat Rot beim Alsterufer als Radfahrerin 90 Euro gekostet - dafür aber keinen Punkt..
AntwortenLöschenMit dem Fahrrad über eine rote Autoampel kostet rund 63 Euro + 20 Bearbeitungsgebühr + 4 Euro für wasweißichnichtwas. Barzahlen vor Ort ist, soweit ich weiß um einiges billiger. Hammelpapp!
AntwortenLöschenIch könnt kotzen...!
AntwortenLöschenHerr Wachtmeister, wollen Sie sich nicht mal um die richtigen Verbrecher kümmern?
Nachtrag:
AntwortenLöschenHallo Matt,
Es waren 25,- Euro, nicht 15,-
Aber trotzdem wahrscheinlich eines meiner günstigsten Fotoshootings ;-)))))
Gruß
PING
Meine Erfahrung ist, dass man gerade bei "Ungenauigkeiten im Umgang mit dem Fahrrad" mit Reue und maximalen Eingeständnis ziemlich weit kommt - zumindest, wenn der Fauxpas keine konkreten Folgen hatte.
AntwortenLöschenEinmal haben sie mich mit nicht StVO-tauglicher Beleuchtung erwischt (nur Batterie-Lampe an einem MTB), beließen es aber bei einer mündlichen Verwarnung, als ich den Fehler einsah. Alternative wären wohl ein bisschen Bußgeld (10-20 Euro, weiß nicht mehr genau) und, noch schlimmer, das Vorführen des StVO-korrekten Rades gewesen.
Das andere Mal habe ich mit dem Rad das Rot einer Fußgängerampel "vorweggenommen". Ich bei rot gewartet, Autos hielten an, ich los, Ampel schaltete erst 2s später auf grün. Kam mir ein Polizist im Laufschritt hinterher. Auch Reue gezeigt, keine realen Konsequenzen. Ansonsten wäre halt auch ein Punkt und ordentlich Geld drin gewesen.
Wenn man den Herren in Grün aber hochkorrekt kommt (ich verweigere die Aussage!), dann kommen die einem unter Garantie auch hochkorrekt und ziehen alle Register, die sie haben! Mit Reue gibt man denen wenigstens die Chance, ebenfalls Nachsicht zu zeigen. Ist aber ein Pokerspiel, gebe ich zu.
??? Dat is ja heftich.
AntwortenLöschenGibts eigentlich analog zu den Auto-Verkehrsverstoß-Bußgeld-Katalog-Dingens sowas auch für Fahrradfahrer? Oder liegt es da im Ermessen des Beamten, sprich: Bei Zoff mit seiner (des Polizisten) Alten kriegt Herr Matt mehr aufgebrummt als an einem Tag, an dem besagter Polizist gutgelaunt vom Frühstückstisch aufgestanden ist?
Kopfschüttelnd ab - die Nihilistin
@Usul: Kann klappen, muss aber nicht. Hat bei mir zwar sogar schon als Autofahrerin geklappt - aber ich würde vermuten, dass es oft gegen den Baum geht.
blogspargel, mir schwebte weniger das Gesamtgewicht als das Gefahrenpotenzial vor. Was allerdings mit dem Gesamtgewicht korreliert, das muss ich zugeben.
AntwortenLöschenAnonym 07:42: Nein, kein Radweg. Genaugenommen hätte ich das Fahrrad auch über die Straße schieben müssen, um mich komplett diesseits der Illegalität zu bewegen.
DJ Ping, danke für die Korrektur. Ich lasse den Beitrag trotzdem online … ;)
Usul, das leere Hamburger Stadtsäckel macht Verhandlungserfolge momentan sehr unwahrscheinlich.
Frau Nihilistin, bestimmt gibt es so was wie einen Bußgeldkatalog. Man wird mich schriftlich detailiert darüber informieren.
Guten Morgen,
AntwortenLöschen@ Usul, bin ich der einzige, der die StVO-taugliche Beleuchtung für ein Relikt aus batterielosen Zeiten hält?
@Matt, für Passanten gibt es einen Fußgeldkatalog.
Angenehme Woche,
Icke
… der mir manchmal vorkommt wie ein Stußgeldkatalog … ;)
AntwortenLöschenGelegentlich interpretiere ich die STVO schon großzügig. Maßstab ist in der Regel keinen anderen und mich selber dabei zu gefährden. In HH unterwegs bin ich entweder mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad, dem ÖVP und natürlich auch zu Fuß. In den letzten Jahren bin ich öfter mit dem Fahrrad unterwegs. Nach meinen Erfahrungen ist dies die gefährlichste Fortbewegungsart in Hamburg.
AntwortenLöschenGefährlich in erster Linie durch die anderen Fahrradfahrer.
Die rasenden Kuriere und Pseudoradrennfahrer sind eine der Gruppierungen denen ich kein Wohlwollen mehr entgegenbringe. Dazu gehören auch die nebeneinander Fahrer. Besonders übel natürlich wenn diese fast in Kompaniestärke in der Marsch ( Richtung Zollenspieker) am Deich auf der normalen Fahrbahn unterwegs sind. Diese Spezies schert es aber sowas von überhaupt nicht, ob sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden oder nicht. Da wird generell nebeneinander gefahren, bevorzugt bei Gegenverkehr. Und, um das ein wenig abzurunden; selbst die uniformierte Exekutive fährt hinter diesen Doppelspur Meuten hinterher, überholt wenn das möglich ist und beläßt es dabei, anstatt -wie ich finde, berechtigt und es könnte gar nicht teuer genug werden- zu kassieren.
Nun denke ich schon das Sie H. Wagner, nicht zu diesen Fahrradrabauken gehören. Ich denke die Texte die Sie hier veröffentlichen lassen diese Interpretation zu. Ich denke auch, dass es absolut Grenzwertig ist, wenn Sie bei halbseitig abgesperrter Straße bei Rot über die Straße fahren. Wie geschrieben, grenzwertig.
Um das Bußgeld ein wenig erträglicher zu gestalten schlage ich Ihnen vor, einfach mal zu addieren wie oft Sie seit dem letzten Rotlichtbußgeld bei Rot mit dem Rad über die Straße gebürstet sind. Dies dividieren Sie dann einfach durch das aktuelle Bußgeld und dann
sind Sie vielleicht äußerst günstig davongekommen.
Die bei Dunkelheit ohne Lichtfahrer sind m. E. die abgebrühtesten potentiellen Doppelmörder die mit dem Rad unterwegs sind. Die gefährden die anderen Verkehrsteilnehmer wirklich!
Wenn sichergestellt wäre, dass nur sie selber zu Schaden kommen würden und der angerichtete Schaden auch von diesen skrupellosen Individuen bzw. deren Erben auch bezahlt werden würde, dann wäre ich nicht so erbost. Nein, geradezu glücklich wäre ich dann. Das Problem der Ohnelichtfahrradfahrer würde sich ja von selbst erledigen. Leider ist dem nicht so! Und leider fahren die auch in der Regel weiter, wenn sie einen Crash verursacht haben. Und, leider ist der Anteil der Ohnelichtfahradfahrerinnen besonders hoch.
Ganz deutlich! Besonders in den dunklen Jahreszeiten mit dem Fahrrad ohne Licht unterwegs zu sein ist für mich kein Kavaliersdelikt, kann leider nur mit lächerlichen 10 € von der Polizei geahndet werden und gehört zu den Fällen, bei denen ich mir wünschte, dass sie durch das Faustrecht reguliert werden dürften.
Zwischen Ihren Zeilen wohnen Wut und Zorn, das spürt man deutlich. Eine Entspannungsmassage kann da Wunder wirken.
AntwortenLöschen@wolf
AntwortenLöschenZur Sache mit der Radfahrer-Meute in Kompaniestärke: Ab 15 Räder dürfen die offiziell im Verband und damit nebeneinander fahren:
http://bundesrecht.juris.de/stvo/__27.html
@Usul
AntwortenLöschenDanke für den Hinweis, der war mit nicht bekannt.
Allerdings muß ich gestehen das ich mich nicht erinnere aus wie vielen Radfahrern/innen die von mir beobachtete Radfahrermeute bestanden hat.
Es können auch 15 gewesen sein.
Nur; besonders gekennzeichnet waren sie nicht und das ist eine der Voraussetzungen um als geschlossener Verband gelten und besondere Regeln in Anspruch nehmen zu können.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/Verbaende.php