03 März 2007

Fundamental verwirrt (2)

Die in Aussicht gestellte Fortsetzung folgte prompt. Nachdem die erste Antwort auf meine Petition zum Urheberrecht acht Monate auf sich warten ließt, waren es nach der Veröffentlichung im Blog nun kaum acht Stunden. Darin erregt sich der Bundestagsabgeordnete Niels Annen (SPD) ziemlich über meinen Eintrag von gestern.

Dass ich ihn öffentlich zitiert habe, findet er gar nicht gut – es habe sich doch gleichsam um ein Privatgespräch zwischen uns beiden gehandelt. Und wenn er gewusst hätte, dass es sich um eine journalistische Anfrage gehandelt habe (was gar nicht der Fall war) und diese dann auch noch in einem Weblog nachzulesen sei – also wirklich.

Diese Interpretation eines Mailverkehrs zwischen Wahlberechtigtem und MdB, in dem es um eine die Allgemeinheit betreffende Gesetzesänderung geht, finde ich sehr merkwürdig. Annens Mail möchte ich nun der Fairness halber ohne seine Erlaubnis nicht mehr zitieren (obwohl ich es aus Gründen der Diskussionsbalance gern täte – Nachtrag v. 6. 3.: Annens Brief findet sich mit seiner Erlaubnis jetzt in den Kommentaren), doch aus meiner Erwiderung gehen die wichtigsten Punkte hoffentlich hervor. Hier ist sie:

Sehr geehrter Herr Annen,

vielen Dank für Ihre zeitnahe Antwort.

Mich überrascht es sehr, dass Sie unsere Konversation als privat eingestuft haben. … Meine Petition jedenfalls ging Ihnen nur deshalb zu, weil Sie Bundestagsabgeordneter sind, also ein Vertreter des Volkes und somit auch meiner Wenigkeit. Eine Korrespondenz in dieser Funktion kann wohl kaum privat sein in dem Sinne, wie Sie ihn nahelegen.

Außerdem ist Ihre Antwort für Millionen von Bürgern und Bürgerinnen interessant und somit von großem öffentlichem Interesse. Ich nehme zudem an, dass Ihr Schreiben inhaltlich in jedem Fall gleich ausgefallen wäre, unabhängig vom Adressaten. Alles andere ist ja gar nicht denkbar.

Dennoch möchte ich betonen, dass ich keineswegs als Journalist zum Petenten wurde, sondern als jemand, der seine Schwester mit guter Musik versorgen möchte - und nebenbei ein rein privates Weblog mit Inhalt füllt.

Nun zum Inhaltlichen. Danke für Ihre Erläuterungen; ich verstehe den Sachverhalt jetzt ein wenig besser. Wobei mich die Paradoxie, im Ausnahmefall etwas Illegales tun zu dürfen, was im Generellen strafbewehrt ist, noch immer amüsiert. Im Grunde bedeutet das doch, dass alle, die sich mit Computern und Technik nicht gut auskennen, keine Chance mehr haben, ihr gesetzlich verbrieftes Recht auf Privat- und Sicherheitskopie in Anspruch zu nehmen. Das dürfte die Mehrheit der Bevölkerung sein.

Diese Millionen benachteiligter Menschen müssen sich also nach dem Willen des Urheberrechtes künftig unbedingt mit illegalen Praktiken vertraut machen oder die Hilfe von Experten suchen, die das Knacken eines Kopierschutzes beherrschen – und all das nur, um ihre Schwester mit inspirierender Kunst erfreuen zu können!

Am besten wäre es natürlich, niemand kaufte mehr kopiergeschützte Musik. Könnten Sie sich nicht dafür einsetzen, analog zu Zigarettenpackungen einen unmissverständlichen Warnhinweis auf entsprechenden Produkten anzubringen – vielleicht mit einem solchen Text:

„Hier finden Sie Hilfe, wenn Sie diese kopiergeschützte CD knacken möchten: Hacker & Co, Telefon/Adresse/Webadresse. Am besten verzichten Sie von vorneherein auf den Kauf.“

Dafür wäre ich Ihnen ein weiteres Mal sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Matthias Wagner


Foto: nielsannen.de

(Ich werde das Bild sofort entfernen, wenn irgendwelche Urheberrechte geltend gemacht werden sollten, versprochen!)

21 Kommentare:

  1. Die wunderbare Reise des kleinen Nils Holgersson mit den Wildgänsen (Selma Lagerlöf)

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  2. Ich verstehe den Unmut von Herrn Annen. Es gibt faktisch und öffentlich keine klare Regelung, und er wird damit nun öffentlich in Zusammenhang gebracht. Und auch mit dem Chaos, das um die Entscheidungsfindung herrscht. In einem Spiel, in dem es viele Spieler mit wirtschaftlichen Interessen gibt.

    Herr Annen hat einen harten Job. But he chose this one.

    btw: Ich wurde vor ca. sechs Jahren von der Computer-Bild böse aufs Kreuz gelegt. Damals hatten die noch fast 2 Mio. Auflage. DonAlphonso würde sich über mich heute noch kaputtlachen.

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  3. Ich verstehe den Unmut von Herrn Annen nicht. Aber ich verstehe vieles nicht, was zur Zeit in der Hamburger SPD passiert.

    Von (m)einer Volkspartei zum chaotischer Verein ohne jegliche Orientierung.

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  4. Ja Matt! Was muß ich lesen! Sie sollten doch wissen, daß ein Vertreter der Legislative niemals zitiert werden möchte. Niemals. Sonst müßte er in Zukunft ja bedenken, was er damals von sich gab.

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  5. Der sollte sich doch freuen, zitiert zu werden. Oder hat vorher schon mal (außerhalb einer Wahlveranstaltung) jemand was von dem Mann gehört?

    Möglichst unauffällig bis zur Pensionierung zu segeln ist offenbar der Traum jedes Politikers. Bis auf die plietschen natürlich - die sehen zu, daß sie frühzeitig noch mit einem Skandälchen in Verbindung gebracht werden, um dann entrüstet unter vollen Bezügen zurückzutreten.

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  6. Ich bin für solche Warnaufkleber, wie schon mal bei mir erwähnt. Die Musikindustrie ist nun in der Pflicht und Politiker sollten mal erhlich sein (was für eine Forderung!)

    http://www.cekado.info/pics/kopierschutz.jpg

    Es sollte mal einen Aufruf zum Kaufboykott geben. einen Monat keine CDs kaufen, die einen Kopierschutz haben. Da würde den Herrschaften richtig warm ums Herzchen.

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  7. tachchen

    also ich wäre auch echt sauer wenn mich jemand einfach so um einem fachlichen rat zum thema elektronik oder computer bittet und diesen anschließend öffentlich mit meinem namen in zusammenhang bringt. nur weil ich mein geld als elektronikfuzzy verdiene heisst das ja nicht, dasz ich ahnung davon hätte oder verantwortung für den scheisz übernähme den ich den ganzen tag rede und mache. wo kämen wir denn hin wenn jeder für das verantwortlich wäre was er so sagt und tut?! vielleicht kommt am ende noch wer auf die idee wahlversprechen als versprechen statt als versprecher zu verstehen. nee dieses wählerpack ist doch wirklich unverschämt und lästig.

    ;)
    grusz
    blondyonly

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  8. ach ja:
    ist politiker eigentlich ein aushilfsjob? eine geprüfte ausbildung zum politiker haben ja die wenigsten unserer volks(ver)treter!
    blondyonly

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  9. Joshuatree, ich muss dir leider widersprechen. Herr Annen ist verantwortlich für die unklare Regelung, für das Chaos, das um die Entscheidungsfindung herrscht. Denn er hat dieses neue Recht mitzuverantworten – er ist an der Regierung!

    GP, ich habe den Kopf verloren, das ist wahr.

    Kiki, der gute Herr Annen ist sogar einer jener denkbaren Kandidaten, die der Hamburger SPD aus dem Sumpf helfen könnten. Allerdings gilt er als zu jung, was seine Chancen schmälert. In Berlin ist es eh zurzeit gemütlicher für ihn.

    CeKaDo, Ihr Warnschildchen ist sehr apart, danke dafür! Mit dem Boykottaufruf wäre ich allerdings vorsichtig, so was ist strafbar.

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  10. Wo soll denn bitte gesetzlich verbrieft sein, daß es ein Recht gibt, eine Kopie zum privaten Gebrauch anzufertigen? Ich fürchte, das existiert ja nur in Ihrer Phantasie, mein lieber Herr Matt.

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  11. Hallo Matthias,

    Herr Annen mag sich wie viele, wie im Einzelfall vielleicht wir alle, aktuellerweise in einer Situation befinden, als daß er kraft seines Amtes für etwas verantwortlich ist, wirklich ist(!), auf das er nur 1/Anzahl unserer Vertreter real Einfluß hat, aber trotzdem für 1/1 per seiner Entscheidung, uns vertreten zu möchten, auskunftspflichtig ist. Ich sehe Deine (wenn ich Dich duzen darf) Offensive als aktive Aktion in Klärungsrichtung, wie damit umzugehen ist, daß permanent ein Ziel fixiert, verabschiedet wird, ohne daß Determinanten und Wechselwirkungen klar sind. Autofahren, Parken nein, Autos und Sprit in möglichst großen Dimension kaufen, ja. Zielkonflikt, "magisches Dreieck" (zu meiner seinerzeitigen Studienzeit, inzwischen "magisches Viereck", Tendenz offen). Viel Glück an Herrn Annen und seine Kollegen, und auf daß der letztnächtliche "rote Mond" ihnen das bringt, was eine in Deiner Heimatstadt beheimatete Tageszeitung verspricht.

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  12. Naja, Matt Wagner, was würdest Du denn sagen, wenn Dein Café-Flirt das Gespräch und den Korb dazu bloggen würde. Oder ein Kollege bloggen würde, was Du da letzte Woche über den Chef gelästert hast. Vermutlich nichts, denn als Blogger steht man ja in der Öffentlichkeit und muss mit sowas rechnen. Schließlich könnte man ein berechtigtes Interesse der Blogosphäre vermuten.

    Solche Guerilla-Taktiken halte ich nur bei üblen Skandalen für sinnvoll. Außerhalb führen sie nur dazu, dass sich am Ende jeder noch so kleine Kommunalpolitiker bis hin zum MdB so aalglatt verhält wie wir es den Politprofis immer vorwerfen.

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  13. Herr Fellow Passenger, das Recht auf Privatkopie ist geregelt in § 53 UrhG, schon immer.

    Marc, meine Petition (deren Text ich nicht entworfen, aber akzeptiert hatte) war von tausenden von Menschen unterschrieben worden. Herr Annens Brief ging an alle jene Menschen, die damals ihm diesen Petitionsmustertext zugemailt hatten. Auch sein Schreiben war ein Mustertext aus lauter Textbausteinen. Ich nehme an, damit ist dir der Unterschied zu einem Privatgespräch deutlich geworden. Übrigens würde ich jederzeit anonymisiert über einen Caféflirt bloggen. Genau solche Situationen sind die Basis dieses Blogs!

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  14. Über Niels Annen & Co. gab es im Hamburger Abendblatt diese Woche eine wunderbare Polemik. Sie ist im Web zu finden unter http://www.abendblatt.de/daten/2007/03/02/698813.html

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  15. Die Polemik ist wirklich hübsch, vor allem, weil auch der Herr Kahrs kräftig rangenommen wird. Der Autor verliert allerdings etwas an Credibility, weil er nicht mal in der Lage ist, Herrn Annens Vornamen richtig zu schreiben (mit e). Das ist Springer: Nicht nur im Groben lausig, auch im Kleinen.

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  16. Der beispielhafte Fall, daß Ihre Schwester durch Sie ein Duplikat eines Tonträgers anfertigen läßt, scheint mir durch §53 UrhG durchaus nicht gedeckt zu sein. mein lieber Herr Matt. Umgekehrt von sich aus eine Kopie herzustellen mit der Absicht sie weiterzugeben sowieso nicht.

    Ich möchte nicht ausschließen, daß ich den Gesetzestext mißverstehe, der sich hauptsächlich mit Fotokopien beschäftigt. Vielleicht können Sie mir erklären, in welchem Teil des Textes Sie genau ein Recht erkennen, Ihre Schwester mit einer Kopie eines Tonträgers urheberrechtlich geschützten Inhalts zu erfreuen.

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  17. Verehrter Herr Fellow Passenger, das tue ich mit dem größten Vergnügen. Genau wegen des Rechts auf Privatkopie wurde ja einst die sogenannte Urheberabgabe eingeführt, die – nach guten Erfahrungen in der Sphäre der Fotokopiergeräte – bereits seit vielen Jahren auf Rohlinge und Kopiergeräte erhoben wird. Übrigens gelten seit vielen Jahren bis zu sieben Privatkopien als rechtens. Eine sehr gute Übersicht der Rechtslage finden Sie hier. Ein Auszug:

    „Die Privatkopie ist im deutschen Recht in § 53 UrhG geregelt. Sie ist eine so genannte Schrankenbestimmung des Urheberrechts, welche das grundsätzlich ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Urhebers einschränkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird dahingehend ausgelegt, dass bis zu sieben Kopien für den engen privaten Kreis erlaubt sind. Diese Zahl wird jedoch auch kritisiert und als zu hoch zurückgewiesen. Dies gilt insbesondere im digitalen Bereich.

    Gemäß § 15 UrhG steht allein dem Urheber das Recht zu, sein Werk zu verwerten. Dazu zählt auch die Vervielfältigung. Mit dem Aufkommen von Aufzeichnungsgeräten wie Tonbandgerät, Video- oder Cassettenrekorder konnten auch Privatpersonen Werke vervielfältigen. Da eine Kontrolle der Haushalte nicht durchsetzbar war, hat der Gesetzgeber die Privatkopie eingeführt. Zum finanziellen Ausgleich für die Urheber und Verwerter wurden Urheberabgaben eingeführt. Diese Geräte- und Leermedienabgabe beträg derzeit zum Beispiel rund 17 Cent für einen DVD-Rohling und 9,21 Euro für einen DVD-Brenner. Für professionelle Hochleistungskopiergeräte werden bis zu 613,56 Euro abgeführt.

    Mittlerweile ist die Privatkopie alltäglich geworden: Mit Videorekordern werden Fernsehsendungen aufgezeichnet und Dateien werden von Webservern auf den heimischen Rechner heruntergeladen.“

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  18. Matt, es mag tatsächlich sein, dass ich sogar schon Politiker vor ihrer Unfähigkeit in Schutz nehme. Du siehst, wie es tatsächlich um mich steht.

    Aber wenn ich noch einmal das Wort "Credibility" von Dir lese, schreibe ich nur noch denglisch und mit allen verfügbaren Deppenapostrophen der Erde - in einem vorher ungeahnten inflationären Ausmaß. ;-)

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  19. Da ist mir wohl die Verdeutlichung der Ironie misslungen … Meine Schuld. Jedenfalls möchte ich keinesfalls an einer Verhunzung deiner Sprache schuld sein – zumal du diesbezüglich ein sehr gewissenhafter Zeitgenosse bist und dir noch niemals so scheußliche Verbrechen wie „imvho“ unterlaufen sind … ;-))

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  20. Meine "Glaubwürdigkeit" pocht nun darauf, "imvho" auch weiterhin einzusetzen. ;-)

    Btw: Absender und Adressat sollten sich offen bekennen, wenn es um wahre Kommunikation geht. Sonst kommt "nix bei raus", wie man im Kulturgebiet Nordbaden sagt. Und dort wurde schließlich 1848 um das Presserecht gerungen.

    Die Demaskierung der Kompetenz politischer Repräsentanten ist notwendig, führt doch aber eher nur zum Frust, zur Sinnlosigkeit. Das ist wie jeden Tag Hamburger essen. Manchmal kommt noch ein Vorstandsvorsitzender eines global tätigen Unternehmens mit einer Laufzeit von zwei Jahren dazu, und dann ist es ein Doppel-Whopper.

    Zur Rechtslage: Den Whopper gibt es heute für einen Euro. Morgen weiss man jetzt noch nicht.

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  21. Hier nun Herrn Annens Antwort auf meine Antwort; er hat sie heute zur Veröffentlichung freigegeben:


    Sehr geehrter Herr Wagner,

    gestatten Sie mir meinerseits eine Irritation, bevor ich gern Ihre fundamentale Verwirrung aufkläre. Diese Irritation rührt aus der Veröffentlichung meiner Antwort auf Ihre Bürgeranfrage.

    Selbstverständlich bin ich gerne bereit, öffentlich zu Ihren Fragen Stellung zu nehmen, sofern Sie im Vorfeld deutlich machen, dass Sie mich im Rahmen einer professionellen journalistischen Recherche um eine Stellungnahme bitten oder bereits mit Ihrer Anfrage deutlich machen, dass Sie den Wunsch haben, die Auskünfte, die Sie erhalten, öffentlich zu verwenden.

    Da Sie sich aber als Petent an mich gewendet haben, ist unser Schriftwechsel in erster Linie ein privater Austausch zwischen Ihnen und mir – auch dann, wenn Sie zur Formulierung Ihrer Anfrage auf Textbausteine eines Musterschreibens zurückgreifen. Ich hätte es aus Gründen der Glaubwürdigkeit und Redlichkeit vorgezogen, dass Sie offen sagen, wie Sie mit Ihrer Anfrage umgehen möchten.

    Bitte haben Sie also Verständnis dafür, dass ich nach diesem Schriftwechsel zukünftig Ihre Fragen nicht beantworte, sofern Sie Ihre Absichten im Vorfeld nicht deutlich erklären.

    Nun aber zu Ihrer Verwirrung:
    Ihre Nachfrage bezieht sich auf § 108b Abs. (1) UrhG. Dort ist dem Wortlaut des Gesetzes eindeutig zu entnehmen, dass grundsätzlich die Umgehung von Kopierschutzmaßnahmen mit Geld- bzw. Haftstrafe geahndet wird.
    Der Gesetzestext lässt jedoch ebenso eindeutig eine Ausnahme zu: Wenn „ausschließlich zum eigenen privaten Gebrauch des Täters oder mit dem Täter persönlich verbundener Personen“ kopiert wird, ist das Kopieren straffrei.

    Das Gesetz definiert also klare Rahmenbedingungen, in denen widerrechtliches Kopieren ausnahmsweise straffrei ist. Sofern Ihre Schwester die Kopie nicht gewerblich oder öffentlich verwenden möchte, können Sie nach heutiger Rechtslage davon ausgehen, dass beide Ihrer Beine in Freiheit bleiben.

    Ich hoffe, meine Auskunft hat zur Klärung des Sachverhalts beitragen.

    Gestatten Sie mir zum Schluss noch eine Ergänzung Ihres Beitrags in eigener Sache: Sie waren so nett, Ihren Leserinnen und Lesern durch den Link auf Wikipedia erste Informationen über mich zu ermöglichen. Auf www.nielsannen.de finden diese ausführliches Material über mich und mein Mandat. Vielen Dank!

    Mit freundlichen Grüßen,
    Niels Annen

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