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15 Dezember 2010
Erwischtwerden macht glücklich
Eine sogenannte CC-Karte berechtigt in Hamburg zur Nutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb des gewählten Bereichs, nur weder vor 9 noch zwischen 16 und 18 Uhr.
So eine CC-Karte habe ich im Abonnement. Allerdings bleibt sie meist ungenutzt, da ich praktisch das ganze Jahr über Fahrrad fahre. Nur vor Regen schrecke ich zurück. Und vor Glatteis.
Wenn ich also mal wetterbedingt ohne Fahrrad unterwegs bin und um 17 Uhr das Büro verlasse, müsste ich eigentlich Bahn oder Bus in Anspruch nehmen; allerdings befinde ich mich dann mitten in der Tabuzeit.
Der Kauf einer Kurzstreckenkarte für 1,30 enthöbe mich dieses Problems, doch davor scheue ich zurück, da mein Monatsabo bereits bezahlt ist, aber dank meiner Fahrradphilie sowieso viel zu selten genutzt wird. Ein Dilemma, geboren aus Relikten einer protestantisch-askestischen Erziehung und selbsterworbenem Geiz.
Neulich verfiel ich auf den Gedanken, die Stunde, die meine CC-Karte nach Feierabend noch ausgesetzt ist, bei ein, zwei Bier im Aurel abzubummeln, um so den Kauf der Kurzstreckenkarte zu vermeiden. Eine Kosten-Nutzen-Abwägung beider Varianten ergab allerdings eine insgesamt betrübliche Gesamtbilanz.
Wenn es richtig schüttet, kaufe ich also meist die elende Kurzstreckenkarte. Gestern nun war ich morgens mit dem Fahrrad ins Büro gefahren, musste nachmittags aber feststellen, dass Hamburg inzwischen zu einem komplett radeluntauglichen Wintermärchen verkommen war, mit Glatteis, verunglückten Autos, unästhetisch herumeiernden Taumlern und allem Drum und Dran.
Kein Fahrradwetter, oh nein! Also schob ich das Gefährt zum Bahnhof Altona, löste eine blödsinnige Kurzstreckenkarte und fuhr nach Hause. Am Ausgang des Bahnhofs Reeperbahn stoppte mich eine Phalanx blauuniformierter HVV-Männer.
Ich zeigte müde meine Kurzstreckenkarte vor und begehrte Durchlass, als einer von ihnen sagte: „Wir haben ein Problem: das Fahrrad.“
In Sekundenbruchteilen ersetzte mein Lymphsystem das kursierende Feierabenddopamin komplett durch eine volle Dröhnung Adrenalin – denn der Mann hatte verdammt recht: In der CC-Tabuzeit darf man auf gar keinen Fall Fahrräder mit in die Bahn nehmen.
Ausladende Drilliingskinderwagen mit 48 Reifen, Anhängerkupplung und aufgepflanztem Baukran: jederzeit erlaubt. Aber keine Fahrräder. Lebensgefahr durch Glatteis reicht aus blauuniformierter Sicht als Entschuldigung nicht aus, denn ich hätte das Rad ja auch in Altona anketten können.
Knurrend überreichte ich dem fein lächelnden Kontrolleur den verlangten 10-Euro-Schein. „Wenn es Sie tröstet“, sagte er, „das ist eine unserer niedrigsten Strafgebühren überhaupt.“
Komischerweise tat es das wirklich. Ich schlitterte nach Hause mit dem recht beschwingten Gefühl, ein Schnäppchen gemacht zu haben.
Versteh einer die Kapriolen der Körperchemie.
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Dann doch lieber zukünftig mit dem Kinderwagen statt mit dem Fahrrad zur Arbeit?
AntwortenLöschenNein, um ausnahmsweise auch mal was sinnvolles und vielleicht sogar nützliches zu schreiben der folgende Hinweis: Klappräder gelten nach §11(3) der Beförderungsbedingungen des HVV als Handgepäck und dürfen somit immer mitgeführt werden. Zusammengeklappt halt. Über den Fahrspass mit dergleichen kann ich allerdings keine Aussage machen.
Schlimmer als die vergleichsweise kleine Strafe (meine Hormone hätten ähnliches vermeldet) ist für mich in solchen Fällen das Gefühl bei etwas nicht erlaubtem erwischt worden zu sein. Freut mich, dass Sie scheinbar eher Hochgefühle hatten.
AntwortenLöschenIch bin halt ziemlich gut darin, mir Situationen schönzufühlen.
AntwortenLöschenKlingt nach langen Jahren der Ehe.. Aber genug der Scherze, ich würde Ihnen auch ein komfortables Klapprad empfehlen. Hätte zum einen den Vorteil es als Handgepäck mitnehmen zu können und andererseits könnten Sie es ohne Probleme mit in die Wohnung nehmen was zugegebenerweise wohl die Fahrradversorgung in Ihrem Stadtteil drastisch einschränken dürfte. Jedenfalls für die Leute, die sich recht regelmäßig an Ihren bisherigen Fahrrädern bedient haben.
AntwortenLöschenMit freundlichen Grüßen,
Tom
seltsam.
AntwortenLöschenerinnert mich an die mitgeführten pilgerhunde- siehe in meiner blogroll bei irgendlink. skurillitäten- so gar nicht wie bei hape dings.
gruß von sonja
@tom
AntwortenLöschenJa, der Gedanke wegen der Fahrradversorgung in diesem Teil der Stadt kam mir auch!
Mann kann so ein Fahrrad sicher zusammengeklappt auch prima an der Gaderobe abgeben.
"Oh bitte, nehmen Sie von meiner werten Gattin den Mantel und von mir bitte das Fahrrad."
Da möchte ich dann gerne hinter Ihnen stehen ....
Frau-Irgendwas-ist-immer
CC Ticket wegschmeißen und vom gesparten Geld Nokian Hakka W106 kaufen wäre eine Lösung.
AntwortenLöschenJan
Jan, ganz so einfach ist es nicht, weil nicht nur Straßenbedingungen einfließen in meine tagtägliche Verkehrsmittelentscheidung, sondern auch Sachen wie Lufttemperatur, Windstärke und so was. Trotzdem danke.
AntwortenLöschenKlapprad, Frau-Irgendwas? Hm, ich habe doch drei linke Hände, wahrscheinlich könnte ich es hinterher nicht mehr auseinanderknoten.
Nehmen Sie doch einfach die Stretchlimo, so wie sonst auch, wenn Sie PR-Termine haben. Und das Fahrrad legen Sie in den Kofferraum, der ist ca. 3x4 Meter groß.
AntwortenLöschenNur wenn Sie die Chauffeuse spielen. Aber bitte vorher duschen!
AntwortenLöschenSie haben gesagt, duschen darf ich erst an Silvester! Ja, was denn jetzt?!
AntwortenLöschenDie Stretchlimosituation ist doch im Praktikantenvertrag ganz klar als Ausnahmefall geregelt, schauen Sie doch einfach mal nach unter §483, Abs. 18a/c, Fußnote 34.
AntwortenLöschen§483, Abs. 18a/c, Fußnote 34:
AntwortenLöschen"Sollte der Blogherr ex cathetra in seiner 16 Meter langen Stretchlimo stante pede spaziergefahren werden wollen, so hat die Praktikantin a) sofort et al. zu duschen, selbst wenn ihr das Duschen jährlich nur einmal in miserae cordiam gestattet wird, wie unter §107, Absatz 1-97 festgelegt, und dies b) dem Umstand der täglichen Spazierfahrten in honoris causae et miserae widerspricht, denn dann gilt, das besagter Absatz den vorhergehenden aushebelt, im Sinne von: In dubio pro duscho."
Und Sie hatten früher wirklich Latein?
Anna jacta est.
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