Wenn ich zum Beispiel samstagsabends eine Tüte Altglas wegbringe, mache ich mich augenblicklich bußgeldfähig. Denn Flaschen sind am Wochenende zwischen 22 und 6 Uhr laut Glasgetränkebehältnisverbotsgesetz rund um die Reeperbahn verboten. Dass ich sie nur in den Container statt jemanden an den Kopf zu werfen gedenke, ist aus Polizeisicht nur partiell interessant.
Selbst das nicht zustellbare Marmeladenglas von Muttern, welches ich am Schalter der Postfiliale ausgehändigt bekomme, darf ich legal nicht mit nach Hause nehmen, wenn es versehentlich bis 22 Uhr in der Tasche verblieben ist, denn damit wäre ein Betreten der Straße verbunden, und das ist in Begleitung von Mutterns Marmelade wochenends nun mal verboten.
Frauen mit Parfümflakon nachts auf dem Kiez? Haha, träumt weiter!
Ähnliche kiezexklusive Regeln gelten für alles, was als Waffe missbrauchbar ist, zum Beispiel Panzerfäuste, Anthrax oder Napalm, aber auch Baseballschläger. Ein braver Handwerker, der mit Schweizermesser hurtig gen Kunden eilt, ist sofort dran, wenn er der Polizei in die aufnahmebereiten Arme läuft. Denn was ist ein Schweizermesser? Korrekt.
Wie laut Waffenverbotsgesetz Gegenstände aus der Grauzone à la Schraubenzieher, Hämmer, Bohrer, Zangen oder Zahnbürsten zu behandeln sind, vermag ich nicht genau zu sagen, doch wenn man mich fragte, riete ich vorsichtshalber von ihrer Mitführung ab.
Ebenso hat man sich nur auf St. Pauli verdachtsunabhängigen Taschenkontrollen zu stellen, wie Ms. Columbo zu wissen glaubt. Überall anderswo musst du dich lediglich ausweisen, hier aber auch den polizeilichen Blick auf deinen Kondombestand im Seitenfach gestatten.
Ein weiteres Sondergesetz gilt unter Missachtung der grundgesetzlich garantierten Gleichberechtigung ausschließlich für – oder besser gesagt: gegen – Frauen. Sie dürfen nämlich die Herbertstraße nicht betreten.
Allerdings scheint es sich dabei eher um privates Hausrecht zu handeln; ich habe jedenfalls noch nie einen Polizisten gesehen, der die Huren in der Herbertstraße vor weiblichem Besuch zu bewahren versucht. Das regeln die schon selber.
Doch ich will nicht schwarzmalen; es gibt nicht nur Sondergesetze, die St. Pauli Guantanamo Bay näherbringen. Zum Beispiel kennen wir so etwas wie eine Sperrstunde nur vom Hörensagen oder von Besuchen in München.
Wer auf dem Kiez Wirt wird, wird als Wirt wirken bis zum Abwinken oder er vom Barhocker fällt – und selbst dann muss er seine Bar noch lange nicht zumachen. Auch der Einzelhandel ist hier erfreulich dereguliert, zum ständigen Verdruss der Sauertöpfe in Kirchen und Gewerkschaften.
Das Schlimmste, was man hier also tun kann, ist Samstagnacht mit einem Rucksack voller Flaschen, Waffen und Marmeladengläser durch die Herbertstraße zu stapfen – als Frau.
Wahrscheinlich explodiert dann die Welt oder so was.