20 April 2014

Wer ruft, muss blechen


Wenn man am Untersuchungsgefängnis am Holstenglacis vorbeispaziert, stehen unten meist Frauen vor den stacheldrahtgekrönten Mauern und rufen was hoch zu den Zellenfenstern. Dort oben stehen meist Männer und rufen was zurück. 

Das ist schon immer so gewesen, so lange wir auf dem Kiez leben und am Holstenglacis langspazieren. Kommunikation unter erschwerten Bedingungen halt, dazu peinlicherweise auch noch öffentlich. Aber immerhin Kommunikation. Menschen in misslichen Lagen sind findig. 

Heute musste ich allerdings feststellen: Diese Kommunikation ist illegal. 

Zwar gilt laut Artikel 5 des Grundgesetzes in Deutschland die Meinungsfreiheit, doch parallel anscheinend auch das oben abgebildete Schild. Es hängt an der Mauer des Gefängnisses und deklariert es als ordnungswidrig, wenn freie Menschen auf einem freien Gehweg etwas rufen. 

Einen Verstoß dagegen bedroht dieses nonchalant das Grundgesetz außer Kraft setzende Schild – wenn denn die drei Scheine unten rechts nicht nur symbolisch gemeint sein sollten – mit satten 300 Euro Bußgeld.

Das Rufen von „MÄNNO, ALDER, HAST DU DIE FEILE DENN NICHT IM FLADENBROT GEFUNDEN?“ ist also erheblich teurer als das Überfahren einer roten Ampel samt Sachschaden (200 Euro) oder das Donnern durchs Dorf mit satten 110 Sachen (280 Euro).

Und jetzt die gute Nachricht: Fürs Hochrufen gibt es keine Punkte in Flensburg.

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6 Kommentare:

  1. Und: Bereits der Versuch ist strafbar (http://dejure.org/gesetze/OWiG/115.html). Wieder mal ein Fall für "Achtung Kontrolle".

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  2. … und so einfach aufzudecken.

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  3. Natürlich. Leicht konstruierbar aus einer verschluckten Nuss und dem daraus resultierenden Röcheln oberhalb der Normallautstärke. Weiß man denn, was sich diese Verbrecher mittlerweile für Geheimcodes einfallen lassen? Nein! Deswegen braucht es einen sarkastischen Off-Kommentator, der die schweren Verfehlungen zynisch auf die Schippe nimmt, um dem Zuschauer klar zu machen, daß ein geschrieenes "Ich liebe dich" bedeutet, daß die betreffende Person es billigend in Kauf nimmt, mit dieser Lautstärke kleinen Kindern unter megaphonischen Umständen einen Tinnitus zu bescheren.

    [Disclaimer: "geschrieenes" sieht sowohl mit als auch ohne Doppel-E als Wort einfach scheiße aus. "gekreischtes" sieht besser aus, trifft den Tonfall aber nicht. Ich bitte, das einfach insgesamt zu entschuldigen.]

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  4. Da musste ich irgendwie hieran denken:

    https://www.youtube.com/watch?v=5l_iI9VgywE

    Schon seltsam. Da will man auf die Illegalität von unberechtigten Kopien verweisen und macht das mit einer Werbung, die eine im realen Leben illegale Handlung zeigt. Tststs

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