20 November 2014

Anfassen erlaubt, aber schwierig


Kiezweit gibt es ja das freundlich-strenge Prinzip „Nur gucken, nicht anfassen“. In den Tabledancebars und Stripclubs sollte man sich auch tunlichst an diese Prämisse halten, um nicht unversehens von einem stoppelglatzigen Muskelberg, der es hinterher natürlich nicht gewesen ist (wie alle Anwesenden bezeugen können), eine aufs Maul plus Platzverweis zu bekommen.

Dass diese sinnvolle Handlungsanweisung, die lediglich in den Bordellen gegen Entrichtung eines saftigen Obolus außer Kraft gesetzt werden kann, inzwischen aber bis hinunter zum Fischmarkt Geltung beansprucht, war mir bis zum Sonntag neu. Statt der Apfelpos von Tänzerinnen sind hier indes türkische Granatäpfel Gegenstand des Verbots.

Allerdings ist mir selbst das, was das oben abgebildete Schild ausdrücklich erlaubt, partout nicht gelungen. Immer, wenn ich mich den Früchten auf eine Weise intim näherte, die ein Anfassen mit den Augen ermöglicht hätte, kam mir der vegetativ gesteuerte Blinzelreflex dazwischen.

Wer kieztauglich ist, muss eben noch lange nicht fischmarkttauglich sein.

4 Kommentare:

  1. Ich versteh' das irgendwie nicht: Wenn ich das Obst kaufen will, muß ich es doch händisch anfassen - zumindest um es in eine Tüte zu befördern, ansonsten wäre das wohl eher eine Spielidee für "Schlag den Raab". Oder ist das eine Art Tante-Emma-Laden für Südfrüchte, bei dem man einpacken lässt? Selbst wenn, habe ich als Kunde doch das Bedürfnis, mir bei der Ware auch die unten liegende Seite anzusehen, um faulige Stellen ausschließen zu können. Auch finde ich es mehr als merkwürdig, daß nur der Granatapfel als druckunempfindlichste Frucht nicht mit den Händen angefasst werden darf, dies bei den Mangos (?) links oder den gelben Drachenfrüchten (?) rechts nicht der Fall ist. Und zu guter Letzt: Warum sind diese Granatäpfel mit 2,90 Eur so schweineteuer? Insgesamt scheint mir das kein ausgeklügeltes Geschäftsmodell zu sein.

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    1. Sie stellen bedenkenswerte Fragen. Die nach dem Preis allerdings ist müßig, denn Sie wissen ja nicht, welche Menge an Granatäpfeln damit verbunden ist.

      Das Schild bezieht sich wahrscheinlich aufs gesamte Sortiment, aber irgendwo muss es halt rumliegen.

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    2. Und schon wieder offenbaren sich anscheinend regionale Unterschiede in der Preisgestaltung. Hier in Süddeutschland wird der Preis anscheinend immer nach Fruchtart definiert: Bei Granatäpfeln, Kiwis, Mangos, Pitahayas oder Maracujas zahlt man pro Stück - bei Orangen, Tomaten, Litschis, Melonen oder Kumquats nach Gewicht. Dann wären 2,90 Eur für einen Granatenapfel immerhin kein Preisknüller.

      "Das Schild bezieht sich wahrscheinlich aufs gesamte Sortiment, aber irgendwo muss es halt rumliegen."

      Das wird wohl stimmen. Schade.

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  2. Richtig spannend wird es ohnehin erst, wenn eine blinde oder fast blinde Person zu diesen Granatäpfeln kommt. Man sagt bei denen in der Regel ja, ihre Hände seien ihre Augen... Da sie das Schild aber dann auch nicht sehen konnten, dürfte das keinen Verstoss darstellen, dass sie eben mit ihren Augen die Ware betatschen...

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